Deutsche Tageszeitung - Ministerpräsidenten haben im Streit um Digitalpakt Rückendeckung der Kultusminister

Ministerpräsidenten haben im Streit um Digitalpakt Rückendeckung der Kultusminister


Ministerpräsidenten haben im Streit um Digitalpakt Rückendeckung der Kultusminister
Ministerpräsidenten haben im Streit um Digitalpakt Rückendeckung der Kultusminister / Foto: ©

Im Streit um den milliardenschweren Digitalpakt für Schulen haben die Ministerpräsidenten der Länder die Rückendeckung auch der Kultusministerkonferenz (KMK). "Wir stehen zum Digitalpakt und wollen ihn schnellstmöglich umsetzen", sagte KMK-Präsident Helmut Holter (Linke) am Donnerstag in Berlin. "Aber wir halten den Weg über die Grundgesetzänderung für falsch." Hoffnung setzt die KMK nun in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, den die Länder anrufen wollen.

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Der Bundestag hatte vergangene Woche eine Grundgesetzänderung beschlossen, die dem Bund eine Mitfinanzierung des Digitalpakts für eine bessere IT-Ausstattung von Schulen ermöglichen soll. Der Digitalpakt an sich, der Unterstützung von fünf Milliarden Euro vorsieht, wird von den Ministerpräsidenten gewünscht - allerdings lehnten sie am Mittwoch einstimmig die damit verknüpfte Grundgesetzänderung ab.

Die KMK schloss sich dem mehrheitlich an. "Wir begrüßen den Beschluss ausdrücklich", sagte Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU). Das "Erpressungspotenzial des Digitalpakts" werde dazu genutzt, um den Bildungsföderalismus "grundsätzlich in Frage zu stellen". In einer Erklärung der KMK, die bei einer Enthaltung und 15 Zustimmungen angenommen wurde, heißt es, es gelte nun, "alle verfassungsrechtlichen Möglichkeiten auszuloten, um eine zügige Inkraftsetzung des Digitalpakts zu gewährleisten".

Enthalten hatte sich Nordrhein-Westfalen. Dazu sagte dessen Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP), eine so deutliche Zurückweisung der im Bundestag gefundenen Einigung "gefährdet eine zügige Kompromissfindung im Vermittlungsausschuss". Die Länder bestimmten "nicht allein das weitere Verfahren".

Die Verantwortung für die nun entstandene Verzögerung sehen die Kultusminister vor allem beim Bund durch die kurzfristig in die Gesetzesvorlage eingefügte Vorgabe, dass bei allen Bund-Länder-Programmen ab 2020 die Länder 50 Prozent der Kosten tragen müssen. Dies sei eine "enorm hohe Ko-Finanzierung", sagte Hamburgs Senator für Schule und Berufsbildung, Ties Rabe.

Der Passus hat an sich mit dem Digitalpakt nichts zu tun, denn bei diesem soll der Bundesanteil 90 Prozent betragen. Allerdings bedeutet er, dass nach dem Pakt das 50-50-Prinzip auch für alle weiteren Bildungsprojekte gelten soll. Das werde von den Ländern kritisch betrachtet, sagte Holter.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sprach indes von einem "sehr guten Ergebnis" unter dem Gesichtspunkt der föderalen Ordnung. Es handle sich um einen Pakt, in dem "jeder im Rahmen seiner Zuständigkeiten einen Teil der Aufgaben" erfülle. Der Ball liege nun "bei den Ministerpräsidenten", sagte Karliczek.

KMK-Präsident Holter beklagte zudem, dass den Betroffenen an den Schulen nicht zu erklären sei, weshalb der Digitalpakt nicht komme. Dieser sei auch ohne eine Grundgesetzänderung möglich, entweder über eine "Direktzuweisung oder über Umsatzsteuerpunkte".

Auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) attackierte den Bund. "Der Bundestag hat etwas gänzlich anderes beschlossen als das, was im ersten Durchgang im Bundesrat beraten wurde. Das ist kein akzeptabler Umgang zwischen Bund und Ländern", sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Der Deutsche Lehrerverband forderte Bund und Länder auf, bis spätestens Ende Januar 2019 eine Einigung zu erzielen, damit ein Teil der Mittel überhaupt noch im kommenden Jahr fließen könne. Notfalls müsse der Vermittlungsausschuss "auch in den Weihnachtsferien und der sitzungsfreien Zeit tagen", sagte der Verbandsvorsitzende Heinz-Peter Meidinger dem "Focus".

Der FDP-Bildungspolitiker Marco Buschmann sagte dem Deutschlandfunk, die Grundgesetzänderung sei wichtig, damit der Bund die Bildung mitfinanzieren dürfe. Außerdem könne so die Zweckbindung gesichert werden, die der Bund anstrebe.

(M.Dylatov--DTZ)

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