EuGH-Gutachter äußert sich zu Brexit-Erklärung
Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) geht heute das Verfahren zur Frage weiter, ob Großbritannien seinen geplanten Austritt aus der EU einseitig rückgängig machen kann. Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona wird dabei seinen Schlussantrag halten. In dem Verfahren wollen Abgeordnete des schottischen, des britischen und des Europaparlaments wissen, ob Großbritannien seine Brexit-Erklärung ohne Zustimmung der anderen EU-Mitgliedstaaten zurücknehmen kann (Az. C-621/18).
Das britische Parlament stimmt am 11. Dezember über den mit der EU ausgehandelten Austrittsvertrag ab. Premierministerin Theresa May droht dabei eine Abstimmungsniederlage. Würde der EuGH die Möglichkeit der einseitigen Rücknahme der Brexit-Erklärung bejahen, könnte dies für einige Abgeordnete ein weiteres Argument sein, gegen die Vereinbarung zu stimmen. Es ist aber noch offen, ob das EU-Gericht überhaupt in dem Fall entscheidet oder sich für nicht zuständig erklärt. (A.Nikiforov--DTZ)