Bundesverwaltungsgericht prüft verweigerte Kontoeröffnung für rechtsextreme NPD
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft heute (10.00 Uhr), ob die Berliner Sparkasse Kreisverbänden der rechtsextremen NPD die Eröffnung von Konten verweigern darf. Das Geldinstitut begründete die Ablehnung unter anderem damit, dass die NPD nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Nach Ansicht der Sparkasse wurden die Kreisverbände zudem nicht wirksam gegründet. (Az. BVerwG 6 C 2.17 und BVerwG 6 C 3.17)
Die NPD-Kreisverbände klagten gegen diese verweigerte Eröffnung von Girokonten. In den vorherigen Instanzen gaben das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht den Klagen statt und verpflichteten die Sparkasse, aus Gründen der Gleichbehandlung der Parteien die Konten zu eröffnen. Dagegen wehrt sich die Sparkasse nun im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.
(V.Sørensen--DTZ)