Schweizer sind gegen jedwede Subventionen für Kühe mit Hörnern
Schweizer Bauern, die Kühe mit Hörnern halten, bekommen auch künftig keine zusätzliche Unterstützung vom Staat. Bei einer Volksabstimmung über das umstrittene Entfernen von Kuhhörnern stimmten am Sonntag laut amtlichem Endergebnis 54,7 Prozent der Teilnehmer gegen die sogenannte Hornkuh-Initiative. Ebenfalls abgelehnt wurde eine Initiative für den Vorrang von Schweizer vor internationalem Recht. Grünes Licht gaben die Schweizer hingegen für die Überwachung von Versicherten bei Betrugsverdacht.
Mit einer Unterstützung von 45,3 Prozent der Teilnehmer scheiterte die Hornkuh-Iniative relativ knapp. Der Bergbauer Armin Capaul, der in Perrefitte im Kanton Bern Kühe hält, hatte mehr als 100.000 Unterschriften für sein Anliegen gesammelt und war in der Schweiz so zu einem Medienstar geworden.
Verbieten lassen wollte er das Entfernen von Kuhhörern nicht. Er forderte aber, dass Bauern, die ihren Kühen und anderen Weidetieren nicht die Hörner entfernen, in der Verfassung zusätzliche staatliche Subventionen zugesprochen werden. Umwelt- und Tierschützer stellten sich hinter die Initiative, die Regierung sprach sich aber für ein Nein aus.
Capaul gab sich trotz der Niederlage kämpferisch: "Die Interessengemeinschaft Hornkuh bleibt bestehen, und wir werden demnächst miteinander besprechen, was wir weiter machen können", sagte er dem öffentlich-rechtlichen Schweizer Rundfunk SRF. Schließlich gehe es um das "Nationaltier der Schweiz".
Bei einer zweiten Abstimmung gaben die Schweizer am Sonntag den Sozialversicherungen grünes Licht, Versicherte bei Verdacht auf Missbrauch durch Detektive überwachen zu lassen. Eine deutliche Mehrheit von 64,7 Prozent stimmte dafür. Schon vorher war die Überwachung durch Versicherer lange Praxis in der Schweiz gewesen, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte dies aber 2016 gerügt.
Die Regierung in Bern verabschiedete daher im März ein neues Gesetz, das die heimliche Überwachung von Versicherten ermöglicht, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmäßigen Bezug von Leistungen vorliegen. Sie argumentiert, dass die Überwachung in bestimmten Fällen notwendig sei, um Betrug zu bekämpfen und die Versicherungskosten für alle möglichst gering zu halten.
Kritiker bemängelten hingegen, die neue Regelung sei auf Druck der Versicherungsbranche entstanden. Ungerechtfertigtes Eindringen in die Privatsphäre von Kunden werde darin nicht ausdrücklich untersagt.
Eine dritte Initiative der rechtspopulistischen Schweizerischen Volkspartei (SVP), die der Schweizer Justiz immer Vorrang vor der internationalen Justiz geben wollte, hatte keinen Erfolg. Für die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative stimmten den Angaben zufolge nur 33,8 Prozent der Teilnehmer. SVP-Vizechefin Celine Amaudruz räumte auf SRF ein, dass dies eine deutliche Niederlage sei. (P.Tomczyk--DTZ)