Deutsche Tageszeitung - Italienische Opposition demonstriert erstmals gemeinsam gegen rechte Regierung

Italienische Opposition demonstriert erstmals gemeinsam gegen rechte Regierung


Italienische Opposition demonstriert erstmals gemeinsam gegen rechte Regierung
Italienische Opposition demonstriert erstmals gemeinsam gegen rechte Regierung / Foto: © AFP

Die drei größten italienischen Oppositionsparteien haben erstmals gemeinsam gegen die von der rechten Regierung geplanten Verfassungsreformen demonstriert. Rund 2000 Menschen marschierten am Dienstag durch Rom. Sie fürchten unter anderem, dass das Parlament durch die Reformen geschwächt wird und die Unabhängigkeit der Justiz eingeschränkt wird. "Für die Verteidigung der nationalen Einheit", war einer der Slogans der Regierungsgegner.

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Auch die Chefin der sozialdemokratischen PD, Elly Schlein, der Anführer der linkspopulistischen Fünf-Sterne-Bewegung, Giuseppe Conte, und die Vorsitzenden der links-grünen Allianz VS, Nicola Fratoianni und Angelo Bonelli, nahmen an der Demonstration teil. "Wir werden der Regierung nicht erlauben, die Verfassung umzukrempeln", sagte Schlein.

Das Regierungsbündnis der ultrarechten Ministerpräsidentin Giorgia Meloni besteht aus ihrer postfaschistischen Partei Fratelli d'Italia, der rechtsnationalen Forza Italia und der rechtsextremen Lega. Meloni will, dass das Volk künftig direkt darüber entscheidet, wer Regierungschef oder Regierungschefin wird, um "die Demokratie zu stärken". Die Opposition sieht darin den Versuch Melonis, ihre Macht auszuweiten.

Mit der zweiten Reform soll die Autonomie der Regionen gestärkt werden. Diese könnten dann selbstständiger über Bildung oder Umweltschutz entscheiden, was laut Kritikern das wirtschaftliche Ungleichgewicht im Land zwischen Norden und Süden verstärken könnte. Durch die dritte Reform befürchten Regierungsgegner eine Schwächung der Unabhängigkeit der Justiz.

Bei keinem der drei Vorschläge steht eine Umsetzung kurz bevor. Ein großes Hindernis für die Regierungskoalition besteht darin, dass sie nicht über die dafür nötige Zweidrittelmehrheit verfügt.

(M.Dylatov--DTZ)

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