OVG: Bebauungsplan für neues Braunkohlekraftwerk im rheinischen Revier unwirksam
Ein von der rheinischen Stadt Bergheim aufgestellter Bebauungsplan für die Errichtung eines modernen Braunkohlekraftwerks ist unwirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Donnerstag in einem Normenkontrollverfahren, das zwei Anwohner des Kraftwerks Niederaußem im rheinischen Braunkohlerevier angestrengt hatten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits ließ der OVG-Senat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. (Az. 7 D 29/16.NE)
Mit dem Bebauungsplan wollte die Stadt Bergheim die Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Braunkohlekraftwerks mit hohem Wirkungsgrad und einer Leistung von 1100 Megawatt durch die RWE Power AG schaffen, wie das Gericht weiter mitteilte. Die von der Kommune vorgesehene Fläche schließt an die bereits bestehenden Kraftwerksblöcke zur Braunkohleverstromung in Niederaußem an, die nach Errichtung des neuen Kraftwerks teilweise stillgelegt werden sollten.
Zur Begründung des Urteils erklärte der OVG-Senat unter anderem, der Bebauungsplan weise einen formellen Mangel auf. Bei der Planaufstellung sei die Öffentlichkeit nur unzureichend darauf hingewiesen worden, welche Arten umweltbezogener Informationen der Stadt vorgelegen hätten. Ferner sei eine Änderung des Regionalplans unwirksam, die im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplans vorgenommen worden war.
(S.A.Dudajev--DTZ)