Menschenrechtsgericht rügt Vorgehen gegen Kreml-Kritiker als politisch motiviert
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Vorgehen Russlands gegen den Kreml-Kritiker Alexej Nawalny als politisch motiviert eingestuft. Nawalny sei bei zwei Demonstrationen gezielt festgenommen worden, obwohl er bei diesen Kundgebungen keine führende Rolle gespielt habe, urteilte die Große Kammer des Straßburger Gerichts am Donnerstag.
Das eigentliche Ziel sei es zweifelsohne gewesen, den "politischen Pluralismus" in Russland zu ersticken. Dies stehe in Russland im Einklang mit der "allgemeinen Tendenz, der Opposition einen Maulkorb zu verpassen".
Nawalny hatte in Straßburg geklagt, weil er von 2012 bis 2014 sieben Mal festgenommen, wiederholt stundenlang verhört und zwei Mal in Untersuchungshaft genommen wurde. Die 17 Richter der Großen Kammer stellten gleich mehrere Menschenrechtsverletzungen fest. Russland habe gegen das Recht Nawalnys auf Freiheit, auf Versammlungsfreiheit sowie gegen das Recht auf einen faires Prozess verstoßen.
Das Urteil der Großen Kammer ist rechtskräftig. Es verschärft eine Entscheidung vom Februar 2017. Damals hatte eine kleine Kammer die Festnahmen zwar als "unverhältnismäßig" gerügt. Sie hatte hinter dem Vorgehen der Behörden gegen den Kreml-Gegner aber keine politischen Motive gesehen. Gegen dieses Urteil hatten sowohl die russische Regierung als auch Nawalny Widerspruch eingelegt.
(M.Dylatov--DTZ)