Angeklagter in Münsteraner NS-Prozess bestreitet Kenntnis von Massenmorden in KZ Stutthof
Im NS-Prozess um einen 94-jährigen ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers Stutthof hat der Angeklagte bestritten, von systematischen Massentötungen gewusst zu haben. Er sei zwar als SS-Wache in dem Lager gewesen und habe den schlechten Zustand der Insassen bemerkt, ließ der 94-jährige Johann R. am Dienstag vor dem Landgericht im nordrhein-westfälischen Münster über einen Verteidiger erklären. Von Gaskammern und systematischen Massenmorden habe er aber "nichts gewusst".
Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter werteten die Aussagen als unglaubwürdig. R. soll während des Zweiten Weltkriegs von 1942 bis 1944 in dem KZ bei Danzig als Wachmann der SS tätig gewesen sein. In dem Lager hatten die Nazis unter anderem polnische Bürger, sowjetische Kriegsgefangene und Juden eingesperrt, gequält und auf diverse Arten grausam getötet. Von mehr als 100.000 Insassen, die insgesamt nach Stutthof gebracht wurden, starben schätzungsweise etwa 65.000.
Die Staatsanwaltschaft wirft R. Beihilfe zum Mord in mehreren hundert Fällen vor, unter anderem durch Vergasen in Gaskammern, Massenerschießungen in einer Genickschussanlage, Tötungen von Frauen und Kindern durch Injektionen von Benzin ins Herz und absichtliches Erfrierenlassen. Es ist einer der mutmaßlich letzten Strafprozesse wegen NS-Massenverbrechen in Deutschland.
R. sagte aus, "unter Zwang" und aus Furcht vor Repressalien in die SS eingetreten und den Dienst in Stutthof nur angenommen zu haben, um den gefährlichen Fronteinsatz zu entgehen. Er sei niemals ein Nazi gewesen und habe aus Stutthof weg gewollt. Er habe "Mitleid" mit den Gefangenen gehabt und sich für deren Zustand "geschämt", erklärte er. Massenmorde habe er aber nicht bemerkt. "Ich habe von systematischen Tötungen nichts gewusst." Gleiches gelte für die Existenz von Gaskammern.
Bei Staatsanwaltschaft und Nebenklage stießen die Angaben des Angeklagten auf Skepsis. "Wir gehen schon davon aus, dass die Wachleute deutlich mehr wussten als im Rahmen der heutigen Einlassung wiedergegeben wurde", sagte Oberstaatsanwalt Andreas Brendel. Diese hätten die Vorgänge im Lager etwa von Wachtürmen beobachten können. Auch die Behauptung, R. habe seinen Dienst lediglich unfreiwillig verrichtet, entspreche nicht der Einschätzung der Anklage.
Nebenklageanwalt Onur Özata nannte die Aussagen "nicht glaubwürdig". Der Beschuldigte sei nach vorliegenden Erkenntnissen freiwillig in die SS eingetreten und zwei Jahre lang in Stutthof gewesen, für den KZ-Dienst seien "hochideologisierte" Vertreter herangezogen worden. Für die Wachen im Lager habe ein Rotationssystem gegolten, so dass jeder jede Station gekannt habe. Vor diesem Hintergrund sei es "lebensfremd", die Verbrechen "nicht wahrgenommen haben zu wollen".
17 NS-Opfer oder deren Hinterbliebene beteiligen sich als Nebenkläger an dem Verfahren, das wegen des Alters des Angeklagten zur Tatzeit vor einer Jugendkammer geführt wird. Die meisten leben im Ausland und kamen bisher nicht nach Münster. Gegen den hochbetagten Angeklagten darf maximal zwei Stunden pro Tag verhandelt werden. Für das Verfahren sind Termine bis Februar angesetzt.
In der deutschen Justiz hatte sich in den vergangenen Jahren eine neue Rechtsauffassung durchgesetzt und mehr als 70 Jahre nach Kriegsende noch einmal den Weg für mehrere Prozesse gegen NS-Täter geebnet. Demnach können auch Bedienstete aus Konzentrations- und Vernichtungslagern wegen Beihilfe zum Mord belangt werden, die sich nicht direkt an Tötungen beteiligten. Es reicht aus, die Verbrechen durch Wachdienste oder Tätigkeiten in der Lagerverwaltung unterstützt zu haben.
Özata sagte, seine Mandanten trügen die Aussage des Angeklagten "mit Fassung", auch wenn dieser zu den eigentlich relevanten Vorgängen rund um Massentötungen nichts gesagt habe. Sie verfolgten den Gang der juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen in Deutschland seit Jahrzehnten und wüssten, dass Nazitäter vor Gericht nicht dazu neigten, "Tabula rasa" zu machen.
(U.Stolizkaya--DTZ)