Bundesrechnungshof mahnt angesichts kommender Herausforderungen zur Vorsicht
Der Bundesrechnungshof mahnt angesichts großer Herausforderungen zu mehr Sparsamkeit und dem konsequenteren Eintreiben geschuldeter Steuern. "Die günstigen Rahmenbedingungen für den Bundeshaushalt erzeugen Scheinsicherheit", sagte Rechnungshof-Präsident Kay Scheller am Dienstag in Berlin. Er verwies dabei auf die derzeit gute Konjunkturlage und die niedrigen Zinsen.
Diese Lage verführe derzeit zu einer "expansiven Ausgabenpolitik", warnte Scheller bei der Vorstellung der jährlichen "Bemerkungen" des Rechnungshofs zum Bundeshaushalt des Vorjahres. Als Beispiele nannte er die Ausweitung der Mütterrenten sowie die doppelte Haltelinie bei Rentenniveau und Beitragshöhe, aber auch das zusätzliche Engagement des Bundes für klassische Länderaufgaben im Bildungsbereich und im Wohnungsbau. Zugleich verharre die Investitionsquote bei lediglich zehn Prozent. Wichtig wäre jedoch laut Rechnungshof, dass "die Politik auch in Zukunft auf Basis nachhaltiger Finanzen handlungsfähig bleibt".
Scheller verwies dabei auf künftige Belastungen durch den demografischen Wandel, der derzeit lediglich vorübergehend "im Pausenmodus" sei. So dürften die Zahlungen des Bundes an die Rentenversicherung von 98,1 Milliarden Euro im Etat 2019 bis 2022 auf rund 110 Milliarden Euro steigen. Weitere Belastungen für den Bund ergäben sich aus bereits festgelegten zusätzlichen Zahlungen an die Länder, dem Wegfall des Solidaritätszuschlages und die noch nicht absehbaren Folgen des Brexit. Auch bestehende Subventionen und Vergünstigungen gehörten daher auf den Prüfstand.
Zu den konkreten vom Rechnungshof beanstandeten Punkten zählen Zahlungen in dreistelliger Millionenhöhe an die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) allein für die Abwicklung des Programms zur energetischen Gebäudesanierung. "Diese Vergütung ist überhöht", sagte Scheller. Es gehe hier um 130 bis 140 Millionen Euro pro Jahr. Dies sei Geld, das dann für den eigentliche Förderzweck fehle.
Gleichfalls moniert wurde die Beschaffung von 240 neuen Krankentransportfahrzeugen für die Bundeswehr zum Einsatz im Inland. Ausreichen würden hier laut Rechnungshof aufgrund der Nutzungsdaten der vergangenen Jahre 200 Fahrzeuge. Zudem wolle die Bundeswehr diese genauso ausrüsten wie Fahrzeuge im Auslandseinsatz, obwohl sie gar nicht für Gefechtssituationen vorgesehen seien. Insgesamt sei bei diesem Beschaffungsvorhaben eine Einsparung von 52 Millionen Euro möglich.
Kritik übte der Rechnungshof aber auch an Versäumnissen auf der Einnahmeseite. So habe zwar der Ankauf sogenannter Steuer-CDs mit Daten von Steuersündern zu milliardenschweren Nachzahlungen geführt. Es sei aber versäumt worden, auch Zinsen für hinterzogene Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu verlangen, was noch einmal eine Milliarde Euro hätte einbringen können. Zudem habe der Zoll die Erhebung von 30 Millionen Euro an hinterzogenen Zöllen und Steuern verschleppt.
Einen dramatischen Rückgang gibt es dem Bericht zufolge außerdem bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen von Betrieben. Habe die Prüfungsquote noch 2005 zwei Prozent betragen, seien es inzwischen nur noch 1,4 Prozent. Damit unterliege ein Unternehmer "rechnerisch lediglich alle 71 Jahre einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung", was Steuerbetrug nicht wirksam entgegentrete. Das Bundesfinanzministerium solle daher den Ländern für solche Prüfungen eine Mindestquote vorgeben.
(V.Korablyov--DTZ)