Verbot rechter Kundgebung in Berlin am Jahrestag der Novemberpogrome aufgehoben
Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Verbot einer geplanten rechten Kundgebung am Jahrestag der Reichspogromnacht aufgehoben. Die Richter gaben damit am Freitag einem Eilantrag des Vereins Wir für Deutschland statt. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) kündigte an, Beschwerde dagegen beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen.
Der rechtsextremen Kreisen nahestehende Verein Wir für Deutschland hatte den Aufmarsch für den frühen Freitagabend angemeldet. Erwartet werden rund 250 Teilnehmer, die demnach Grablichter, Blumen, Banner und Fahnen mitführen wollen.
Geisel verbot die Kundgebung am Mittwoch und begründete dies mit dem Gedenktag an diesem Freitag. "Die Vorstellung, dass Rechtsextremisten am 80. Jahrestag der Reichspogromnacht - womöglich noch in der Dunkelheit mit brennenden Kerzen - durch das Regierungsviertel marschieren, finde ich unerträglich", erklärte der Innensenator. Die Demokratie müsse sich nicht alles gefallen lassen. "Wir dürfen offenen Rechtsextremismus unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit nicht länger tolerieren."
Das Berliner Verwaltungsgericht hält die Verbotsverfügung dagegen für "offensichtlich rechtswidrig" und hob sie am Freitag auf. Die Richter verwiesen auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Ein auf einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung gestütztes Verbot komme nur in Betracht, wenn von der Versammlung "Provokationen ausgingen, die das sittliche Empfinden der Bürger erheblich beeinträchtigen" würden, erklärte das Verwaltungsgericht. Dies setze voraus, dass die Versammlung eine "eindeutige Stoßrichtung" gegen das Gedenken am 9. November erkennen lasse.
Nach vorliegenden Erkenntnissen sei aber "nicht zu erwarten, dass bei der angemeldeten Versammlung die Schwelle des aggressiven und provokativen, die Bürger einschüchternden Verhaltens erreicht werde, durch das ein Klima der Gewaltdemonstration und potentiellen Gewaltbereitschaft erzeugt werde". Im Übrigen handle es sich beim 9. November "nicht um einen speziell der Erinnerung an das Unrecht des Nationalsozialismus und den Holocaust gewidmeten Feiertag", erklärte das Gericht.
In der Nacht vom 9. zum 10. November 1938 hatte es in ganz Deutschland Ausschreitungen gegen Juden und jüdische Einrichtungen gegeben. Durch den ausbleibenden Protest der Gesellschaft fühlten sich die Nationalsozialisten in ihrem Vorhaben bestärkt, Pläne zur Vernichtung der jüdischen Bevölkerung Europas voranzutreiben. In Berlin und auch an anderen Orten Deutschlands finden am Freitag zahlreiche Gedenkveranstaltungen statt.
Auch eine in Wuppertal geplante Kundgebung der rechtsextremen Partei Die Rechte wurde von der Polizei untersagt. Dem Anmelder sei erklärt worden, die Versammlung dürfe nicht am Freitag stattfinden, teilte das Polizeipräsidium Wuppertal am Donnerstagabend mit.
"Nach meiner rechtlichen Bewertung darf an diesem besonderen Gedenktag, der uns alle an die Opfer der Verbrechen der NS-Diktatur erinnern und mahnen soll, eine Versammlung von Rechtsextremisten in Wuppertal nicht stattfinden", erklärte Polizeipräsident Markus Röhrl. Die Rechte reichte dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein.
(U.Beriyev--DTZ)