Deutsche Tageszeitung - Bundeskabinett bringt neues Organspende-Gesetz auf den Weg

Bundeskabinett bringt neues Organspende-Gesetz auf den Weg


Bundeskabinett bringt neues Organspende-Gesetz auf den Weg
Bundeskabinett bringt neues Organspende-Gesetz auf den Weg / Foto: ©

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch gesetzliche Verbesserungen für die Organspende auf den Weg gebracht. Die Regierung billigte den Entwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der eine bessere Vergütung für Krankenhäuser vorsieht, die ein Spenderorgan entnehmen. Die Grünen forderten als zusätzliche Maßnahme die Einrichtung eines zentralen Organspende-Registers.

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Die Bundesregierung sieht Handlungsbedarf, weil viele Patienten oft sehr lange auf ein Spenderorgan warten müssen. Nach Spahns Worten ist aber nicht die mangelnde Spendebereitschaft das Hauptproblem. Die habe in den vergangenen Jahren sogar zugenommen, erklärte er. "Ein entscheidender Schlüssel liegt vielmehr bei den Kliniken." Ihnen fehlten häufig Zeit und Geld, um mögliche Organspender zu identifizieren.

Der gebilligte Gesetzentwurf sieht neben der besseren Vergütung der Organentnahme auch einen Zuschlag für die Krankenhäuser als Ausgleich für die Inanspruchnahme der Infrastruktur vor. Damit auch kleinere Kliniken Spenderorgane entnehmen können, soll bundesweit ein neurologischer Bereitschaftsdienst eingerichtet werden. Dieser soll gewährleisten, dass jederzeit flächendeckend qualifizierte Ärzte zur Feststellung des Hirntodes zur Verfügung stehen. Dies ist Voraussetzung für die Entnahme eines Organs.

Die Grünen-Gesundheitsexpertin Kirsten Kappert-Gonther erklärte, der gebilligte Gesetzentwurf beinhalte "notwendige Stellschrauben". Es sei aber unerklärlich, warum die Bundesregierung nicht von ihrer Kompetenz gebraucht mache und ein zentrales Register für Organspende-Erklärungen einrichte. "Hier muss der Gesundheitsminister noch nachlegen." Dringend notwendig sei außerdem, dass das Thema Organspende in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung gestärkt wird.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärte, es sei zwar wichtig, die Organisation und Strukturen der 1250 Krankenhäuser mit Intensivstation zu stärken. "Jedoch müssen dabei stets die Patientenrechte gewahrt bleiben", mahnte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Deshalb sei es nicht zu akzeptieren, dass Transplantationsbeauftragte schon vor der Feststellung des Hirntodes uneingeschränkt Einsicht in die Patientenakten nehmen dürfen, kritisierte Stiftungsvorstand Eugen Brysch mit Blick auf den Gesetzentwurf.

Die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus begrüßte zwar den vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurf als ersten Schritt. Sie kritisierte aber zugleich die von Spahn zusätzlich angestrebte Widerspruchsregelung bei der Organspende. "Sie beschneidet die Grundrechte und hebelt den Grundsatz des Zustimmungserfordernisses bei jeder medizinischen Maßnahme aus", erklärte die FDP-Politikerin.

Durch die Widerspruchslösung, die nicht in Spahns Entwurf enthalten ist, soll jeder automatisch zum Organspender werden, wenn er oder ein Angehöriger nicht ausdrücklich widersprochen hat. Bislang ist eine explizite Zustimmung erforderlich. Über eine etwaige Neureglung wird der Bundestag möglicherweise im kommenden Jahr entscheiden.

(V.Korablyov--DTZ)

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