Deutsche Tageszeitung - Verheiratete Frauen werden nicht automatisch gemeinsam Eltern

Verheiratete Frauen werden nicht automatisch gemeinsam Eltern


Verheiratete Frauen werden nicht automatisch gemeinsam Eltern
Verheiratete Frauen werden nicht automatisch gemeinsam Eltern / Foto: ©

Trotz der Einführung der Ehe für alle werden zwei verheiratete Frauen bei der Geburt eines Kinds rechtlich nicht automatisch gemeinsam Eltern. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss klar, dass die Frau der Mutter nicht aufgrund der Ehe zum Elternteil wird. Sie kann das Kind demnach weiterhin nur adoptieren. (Az. XII ZB 231/18)

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In dem konkreten Fall hatten zwei Frauen im Oktober 2017 nach einer bis dahin bestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaft die Ehe geschlossen. Kurz darauf kam ihr Kind zur Welt, das durch eine künstliche Befruchtung gezeugt worden war. Im Geburtenregister wurde nur die Mutter eingetragen, aber nicht ihre Ehefrau als zweiter Elternteil.

Die Karlsruher Bundesrichter bestätigten dies. Die in diesem Fall allein in Betracht kommende gesetzliche Regelung zur Vaterschaft scheide aus, weil diese Vorschrift "weder unmittelbar noch analog auf die Ehe zweier Frauen anwendbar" sei, erklärte der BGH. Die Abstammungsregeln hätten nach wie vor die "Eltern-Kind-Zuordnung zu einer Mutter und einem Vater zum Gegenstand".

Der Gesetzgeber habe zwar durch die im Jahr 2017 eingeführte Ehe für alle Diskriminierungen beenden wollen, stellte der BGH fest. Von einer Reform des Abstammungsrechts habe er aber bislang "bewusst Abstand genommen".

Die Ehe zweier Frauen sei auch nicht mit der im Gesetz geregelten Elternschaft des mit der Mutter verheirateten Manns zu vergleichen, erklärte der BGH. Denn die "Vaterschaft kraft Ehe" beruhe darauf, "dass diese rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung auch die tatsächliche Abstammung regelmäßig abbildet".

Die Bundesrichter sahen auch keinen Verfassungsverstoß. Es stelle keine Ungleichbehandlung im Sinne des Grundgesetzes dar, dass die Ehefrau der Kindsmutter anders als ein Ehemann nicht allein aufgrund einer bestehenden Ehe rechtlicher Elternteil des Kinds sei.

Die Situation sei unterschiedlich, weil die Ehefrau "rein biologisch nicht leiblicher Elternteil des Kinds" sein könne. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung bleibe der Ehefrau nur die Möglichkeit einer Adoption.

Schwule und Lesben können seit Oktober 2017 in Deutschland heiraten. Vor der Einführung der Ehe für alle konnten sie nur eingetragene Lebenspartnerschaften eingehen.

Die im Sommer vergangenen Jahres beschlossene Gesetzesänderung bedeutete die volle Gleichstellung in der Ehe, etwa auch bei der Adoption von Kindern. Zuvor geschlossene Partnerschaften können in Ehen umgewandelt werden.

(M.Dylatov--DTZ)

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