Gesetzlich Versicherte können auf Mini-Entlastung hoffen
Die Versicherten in den gesetzlichen Krankenkassen können auf eine Mini-Entlastung im kommenden Jahr hoffen: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag sinkt 2019 um 0,1 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent, wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Freitag in Berlin mitteilte. "Die Wirtschaft läuft gut", erklärte der Minister. Die Kassen legen ihren jeweiligen Zusatzbeitrag aber selbst fest. Er muss ab 2019 jeweils zur Hälfte von Versicherten und Arbeitgebern aufgebracht werden.
Der gesetzlichen Krankenversicherung gehe es so gut wie selten, erklärte Spahn. "Davon sollen auch die Beitragszahler profitieren." Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der derzeit bei 1,0 Prozent liegt, ergibt sich aus der Differenz der prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der GKV im kommenden Jahr. Er wird von Spahn per Rechtsverordnung festgelegt.
Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands ist noch offen, wie viele der gesetzlichen Krankenkassen mit den 72 Millionen Versicherten vom Durchschnittsbeitrag nach oben oder unten abweichen werden. "Der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine wichtige kalkulatorische Größe", sagte Vize-Verbandssprecherin Ann Marini nach Information von Deutsche Tageszeitung, in einem aktuellen Interview. In ihm zeige sich die insgesamt gute Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung.
"Allerdings ist die konkrete Finanzsituation von Kasse zu Kasse doch recht unterschiedlich", fügte Marini hinzu. So hätten in diesem Jahr zahlreiche Krankenkassen ihren individuellen Zusatzbeitragssatz senken können, wovon 16,6 Millionen Krankenkassenmitglieder profitiert hätten. In den kommenden Wochen würden die Verwaltungsräte der Krankenkassen entscheiden, wie der tatsächliche Zusatzbeitragssatz im Einzelfall für das kommende Jahr ausfällt.
Bislang muss der Zusatzbeitrag von den Versicherten allein aufgebracht werden. Ab dem kommenden Jahr zahlen ihn Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte. Dies ergibt sich aus dem in der vergangenen Woche beschlossenen Gesetz über die Rückkehr zur Beitragsparität in der GKV. Bereits jetzt paritätisch wird der neben dem Zusatzbeitrag zu zahlende Einheitsbeitrag von 14,6 Prozent finanziert. Somit ergibt sich für 2019 ein durchschnittlicher Gesamt-Beitragssatz von 15,5 Prozent.
Die Krankenkassen sind im Falle der erstmaligen Erhebung oder der Erhöhung eines Zusatzbeitrags verpflichtet, ihre Mitglieder vorab in einem gesonderten Schreiben auf das bestehende Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Dabei müssen sie auch über die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes informieren. Krankenkassen, deren Zusatzbeitrag den durchschnittlichen Satz übersteigt, müssen dabei ausdrücklich auf die Möglichkeit des Wechsels in eine günstigere Krankenkasse hinweisen. (M.Dylatov--DTZ)