Deutsche Tageszeitung - Deutscher in der Türkei wegen Terrorvorwürfen zu langer Haftstrafe verurteilt

Deutscher in der Türkei wegen Terrorvorwürfen zu langer Haftstrafe verurteilt


Deutscher in der Türkei wegen Terrorvorwürfen zu langer Haftstrafe verurteilt
Deutscher in der Türkei wegen Terrorvorwürfen zu langer Haftstrafe verurteilt / Foto: ©

In der Türkei ist ein 29-jähriger Deutscher wegen Terrorvorwürfen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Ein türkisches Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der aus Gießen stammende Patrick Kraicker im Südosten des Landes der Kurdengruppierung YPG anschließen wollte, wie sein Anwalt Hüseyin Bilgi am Freitag zu AFP sagte. Wegen "Mitgliedschaft in einer Terrororganisation" wurde er deshalb zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.

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Das Gericht in der Provinz Sirnak legte Kraicker außerdem zur Last, eine militärische Sperrzone betreten zu haben. Dafür erhielt er eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Kraicker bestreitet die Vorwürfe und gibt an, lediglich zu einem Wanderurlaub in die Region gereist zu sein. Sein Anwalt kündigte Berufung gegen das Urteil an.

Der Gießener war im März an der syrischen Grenze festgenommen worden. Die türkischen Behörden schenkten seinen Beteuerungen, lediglich einen Wanderurlaub zu verbringen, keinen Glauben. Sie verdächtigten ihn, sich den kurdischen Volksverteidigungseinheiten (YPG) anschließen zu wollen. Wegen ihren engen Verbindungen zur verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) wird die Gruppe von der Türkei als Terrororganisation betrachtet.

Türkische Medien hatten nach Kraickers Festnahme berichtet, bei ihm seien "digitales Material" und Bilder in Verbindung mit der YPG und der PKK gefunden worden. Es bestehe der Verdacht, dass er im Kontakt "mit Terroristen in Syrien" gestanden habe, hieß es. Demnach soll der Mann vier Jahre in der Bundeswehr gedient und gestanden haben, sich dem Kampf der YPG in Syrien anschließen zu wollen.

Nach Informationen des Hessischen Rundfunks stützte sich die Staatsanwaltschaft vor allem auf eine Email, in der Patrick Kraicker aktiv Kontakt zu den YPG aufgenommen und sich als Mitglied angeboten haben soll.

Der Gießener Unterstützerkreis "Free Patrick - Freiheit für Patrick", in dem sich Angehörige und andere Unterstützer zusammengeschlossen haben, wies die Vorwürfe der türkischen Justiz zurück. Der gelernte Schreiner Kraicker habe sich nie "in irgendeiner Weise politisch aktiv für die Belange der Kurden eingesetzt", schrieben sie in einem offenen Brief an die Bundesregierung. Die Vorwürfe gegen ihn seien "absurd", zudem habe Kraicker nie in der Bundeswehr gedient.

"Wir machen uns ernsthafte Sorgen, da es Patrick mittlerweile gesundheitlich sehr schlecht geht", heißt es weiter in dem Brief. "Er hat eine schwere Mittelohrentzündung und hat aufgrund mangelnder Hygiene schon Zähne verloren."

Die Unterstützer forderten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (beide CDU) auf, sich in der Türkei für Kraickers Freilassung einzusetzen. Altmaier hielt sich am Freitag zu einem Besuch in Ankara auf, Merkel reist am Samstag nach Istanbul.

Patrick Kraickers Bruder Dennis zeigte sich im Gespräch mit der "Gießener Allgemeinen Zeitung" am Freitag "sehr aufgebracht und fassungslos" über das Urteil. Der Richterspruch sei der Mutter am Morgen ohne nähere Angaben vom Verteidiger mitgeteilt worden.

Direkten Kontakt zu dem 29-Jährigen habe die Familie derzeit nicht. Dennis Kraicker äußerte Zweifel daran, dass sein Bruder von dem Pflichtverteidiger gut vertreten werde. Die Familie versuche, einen neuen Anwalt zu finden.

Die YPG ist der bewaffnete Arm der Partei der Demokratischen Union (PYD), die 2003 als syrischer Ableger der PKK gegründet wurde und bis heute eng mit der türkischen Guerillagruppe verbunden ist. Im Frühjahr vertrieb die türkische Armee die YPG nach monatelangen Kämpfen aus der nordsyrischen Region Afrin. Medien berichten immer wieder über westliche Ausländer, die für die YPG kämpfen.

(M.Dylatov--DTZ)

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