Deutsche Tageszeitung - Viele Pflegebedürftige sollen ohne Genehmigung mit dem Taxi zum Arzt fahren dürfen

Viele Pflegebedürftige sollen ohne Genehmigung mit dem Taxi zum Arzt fahren dürfen


Viele Pflegebedürftige sollen ohne Genehmigung mit dem Taxi zum Arzt fahren dürfen
Viele Pflegebedürftige sollen ohne Genehmigung mit dem Taxi zum Arzt fahren dürfen / Foto: ©

Pflegebedürftige sollen für Taxifahrten zum Arzt künftig unter bestimmten Voraussetzungen keine Genehmigung der Krankenkasse mehr benötigen. Eine entsprechende Regelung soll in das Pflegepersonalstärkungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingearbeitet werden, wie die Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch aus Koalitionskreisen erfuhr. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte das Vorhaben im Grundsatz, verlangte aber eine weitergehende Regelung.

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Zuvor hatten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND/Mittwochsausgaben) über die geplanten Änderungen berichtet. Demnach soll die Genehmigung in einer Vielzahl von Fällen automatisch als erteilt gelten. Bedingung sei zum Beispiel, dass der Pflegebedürftige im Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft ist. Die Regelung gilt demnach auch bei Pflegegrad 3, wenn zusätzlich eine dauerhaft eingeschränkte Mobilität festgestellt wurde. Eingeschlossen sind ebenso Behinderte mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Blinde.

Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen sind oft auf Taxifahrten angewiesen, um Arzttermine wahrnehmen zu können. Bislang werden die Fahrtkosten dafür nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse übernommen. Zwar werden die Anträge in der Regel von den Kassen genehmigt. Doch sie führen bei den Versicherten, den Angehörigen und auch bei den Krankenkassen zu einem erheblichen Aufwand.

Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, erklärte, durch die Neuregelung werde der bürokratische Aufwand für die Pflegebedürftigen erheblich verringert. "Es ist gut, wenn Pflegebedürftige Krankenfahrten künftig einfacher erhalten."

Die geplante Neuregelung gehe aber nicht weit genug. Denn auch bei niedrigerem Pflegegrad können die Voraussetzungen für Krankenfahrten vorliegen. Schließlich führten auch kognitive und psychische Erkrankungen zu Mobilitätseinschränkungen. Daher sollten alle Pflegebedürftigen ab dem Grad 2 ohne vorherige Genehmigung mit dem Taxi zum Arzt fahren können.

Geplant ist den Koalitionskreisen zufolge auch eine Entlastung für pflegende Angehörige. Müssen sie selbst in eine Reha-Klinik, soll es die Möglichkeit geben, ihr pflegebedürftiges Familienmitglied mitzunehmen und in der gleichen Einrichtung betreuen zu lassen.

Spahn sagte dazu den RND-Zeitungen, ohne die gegenseitige Hilfe in den Familien würde das Pflegesystem in Deutschland "zusammenbrechen". Spahns im August im Kabinett beschlossenes Pflegepersonalstärkungsgesetz wird derzeit im Bundestag beraten. Es soll Anfang 2019 in Kraft treten. Zentraler Bestandteil ist die Finanzierung von 13.000 zusätzlichen Stellen in der Altenpflege.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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