Justiz: Frühere AfD-Chefin Petry muss wegen Meineids vor Gericht
Die frühere AfD-Vorsitzende Frauke Petry muss sich wegen des Verdachts des Meineids vor Gericht verantworten. Das Landgericht Dresden ließ die Anklage gegen Petry zu, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Der Prozess soll im kommenden Jahr beginnen. Petry wird vorgeworfen, in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des sächsischen Landtags im November 2015 in einer Zeugenaussage unter Eid falsch ausgesagt zu haben.
Der Ausschuss befasste sich damals mit der Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei. Damit sollte der Landtagswahlkampf 2014 unterstützt werden.
Petry soll damals gesagt haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden. Ihre Angaben sollen aber dem Darlehensvertrag widersprechen - nach diesem sollte ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung verzichten.
Petry hatte bei der Bundestagswahl ein Direktmandat für die AfD gewonnen. Am Tag nach der Wahl gab sie aber bekannt, nicht der Bundestagsfraktion der AfD angehören zu wollen. Wenige Tage später trat sie ganz aus der AfD aus. Petry sitzt auch im sächsischen Landtag, wo sie mit mehreren ehemaligen AfD-Abgeordneten als sogenannte Blaue Gruppe auftritt. (U.Stolizkaya--DTZ)