Deutsche Tageszeitung - Arbeitnehmer erhalten Recht auf Rückkehr in Vollzeit-Job

Arbeitnehmer erhalten Recht auf Rückkehr in Vollzeit-Job


Arbeitnehmer erhalten Recht auf Rückkehr in Vollzeit-Job
Arbeitnehmer erhalten Recht auf Rückkehr in Vollzeit-Job / Foto: ©

Die Arbeitnehmer in Deutschland haben ab dem kommenden Jahr das Recht, nach einer Teilzeitbeschäftigung wieder voll zu arbeiten. Der Bundestag billigte am Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition das Gesetz zur Brückenteilzeit, das am 1. Januar in Kraft treten soll. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte in der abschließenden Debatte, nach jahrelanger Diskussion werde die Neuregelung insbesondere Frauen den Weg aus der "Teilzeitfalle" ermöglichen.

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In kleinen Betrieben gilt die Neuregelung jedoch nicht. Erst in Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmern haben Beschäftigte künftig Anspruch auf eine befristete Teilzeitphase, die zwischen einem und fünf Jahren dauern kann. Unternehmen, die zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer haben, müssen allerdings je 15 Arbeitnehmern nur einem den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.

Stellen können einen Antrag auf Brückenteilzeit Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind. Bestimmte Gründe für die Reduzierung, etwa die Pflege von Angehörigen oder die Erziehung von Kindern, müssen sie dabei nicht angeben.

Heil verwies darauf, dass die Koalition das Vorhaben bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode beraten hatte. Es war damals an den Bedenken der Union gescheitert. "Wir können heure sagen: Wir haben uns durchgesetzt", sagte der SPD-Politiker.

Vertreter der Oppositionsparteien kritisierten, dass wegen der festgelegten Betriebsgrößen viele Beschäftigte gar nicht in den Genuss der Brückenteilzeit kommen würden. Linke und Grüne enthielten sich bei der Abstimmung, AfD und FDP stimmten dagegen.

(P.Tomczyk--DTZ)

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