Deutsche Tageszeitung - Bund schreibt Flüchtlingshilfen für Länder und Kommunen für 2019 fort

Bund schreibt Flüchtlingshilfen für Länder und Kommunen für 2019 fort


Bund schreibt Flüchtlingshilfen für Länder und Kommunen für 2019 fort
Bund schreibt Flüchtlingshilfen für Länder und Kommunen für 2019 fort / Foto: ©

Der Bund schreibt seine Unterstützung für Länder und Gemeinden bei der Bewältigung der Kosten für die Integration von Flüchtlingen fort. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden soll. Entlastet werden die Länder laut dieser Vorlage zudem wegen der vorzeitigen, vollständigen Tilgung des Fonds "Deutsche Einheit".

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Der Gesetzentwurf zur Bund-Länder-Finanzverteilung, der AFP am Dienstag vorlag, geht laut Finanzministerium auf eine gemeinsame Absprache vom September zurück. Demnach unterstützt der Bund Länder und Kommunen im Jahr 2019 mit 6,85 Milliarden Euro bei der Bewältigung vor allem von fluchtbedingten Integrationskosten. Bisherige Regelungen dazu wären Ende 2018 ausgelaufen.

Von den nun für 2019 vorgesehenen Leistungen entfallen 2,44 Milliarden Euro auf die Fortsetzung der Integrationspauschale, 1,61 Milliarden Euro auf die Ergebnisse der Spitzabrechnung der Kosten pro Asylbewerber bis 2018 und 1,8 Milliarden Euro auf Entlastungen bei den Kosten für Unterkünfte. Dazu kommen 482 Millionen Euro als Abschlagszahlung des Bundes für Kosten der Länder für Asylbewerber und Flüchtlinge für das Jahr 2019 sowie 500 Millionen Euro für soziale Wohnraumförderung. Bei der Integrationspauschale bedeutet dies eine Aufstockung um 435 Millionen Euro.

Der in Verbindung mit der Wiedervereinigung aufgelegte Fonds "Deutsche Einheit" kann laut Finanzministerium wegen des niedrigen Zinsniveaus vorzeitig vollständig getilgt werden. Dies dürfte bis Ende 2018 erfolgt sein. Da damit auch der bisherige Anteil von Ländern und Kommunen an den Tilgungskosten entfällt, ergibt sich daraus ab 2019 für diese eine dauerhafte Minderausgabe von jährlich 2,22 Milliarden Euro.

Um den Wegfall der Tilgungskosten umzusetzen, werden mit dem neuen Gesetz Änderungen bei Umsatzsteuerverteilung und Finanzausgleich, die für den Fonds "Deutsche Einheit" vorgenommen worden waren, wieder rückgängig gemacht. In der Gesamtsumme führt der Gesetzentwurf damit zu einer Entlastung für Länder und Kommunen um gut 15 Milliarden Euro bis 2022, wobei die Komplexe Integrationskosten und Fonds "Deutsche Einheit" inhaltlich nichts miteinander zu tun haben.

Der Deutsche Städtetag begrüßte die Neuregelung. "Es ist gut, dass sich Bund und Länder endlich geeinigt haben und nun die Finanzierung der Flüchtlingskosten für das kommende Jahr geregelt wird", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Mittwochsausgaben). "Allerdings brauchen die Städte Planungssicherheit auch über 2019 hinaus." Dedy forderte vor allem eine zusätzliche Finanzierungsregelung für geduldete Flüchtlinge, da deren Zahl weiter zunehme.

Das Finanzministerium dementierte in diesem Zusammenhang einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung" in dem von Zahlungen des Bundes für Flüchtlingskosten von Ländern und Kommunen in Höhe von 15 Milliarden Euro in den Jahren bis 2022 die Rede war. Eine Sprecherin wies auch die Darstellung der "SZ" zurück, wonach der Bund mit der Neuregelung auf eine Spitzabrechnung von Flüchtlingskosten und damit auch auf Kontrollrechte künftig verzichte. Vielmehr bleibe es hier beim bisherigen Verfahren, sagte die Sprecherin.

(V.Korablyov--DTZ)

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