Deutsche Tageszeitung - Kein "Spurwechsel" im geplanten Einwanderungsgesetz

Kein "Spurwechsel" im geplanten Einwanderungsgesetz


Kein "Spurwechsel" im geplanten Einwanderungsgesetz
Kein "Spurwechsel" im geplanten Einwanderungsgesetz / Foto: ©

Im Zuge des geplanten Einwanderungsgesetzes für Fachkräfte soll es keinen "Spurwechsel" für abgelehnte Asylbewerber geben. In dem von der großen Koalition vereinbarten Eckpunktepapier heißt es: "Am Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration halten wir fest." Allerdings wolle die Koalition im Aufenthaltsrecht "klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter definieren, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind".

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Das Papier wurde von den Koalitionsspitzen in der Nacht auf Dienstag vereinbart und bereits am Mittwochmorgen vom Kabinett beschlossen. Das Ziel des Gesetzes ist es, "bei der Gewinnung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten deutlich erfolgreicher" zu werden.

"Wir wollen keine Zuwanderung unqualifizierter Drittstaatsangehöriger", wird in dem Papier klargestellt. "Insgesamt richten wir unsere Bemühungen am Bedarf unserer Volkswirtschaft aus und berücksichtigen die Qualifikation, das Alter, Sprachkenntnisse, den Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebotes und die Sicherung des Lebensunterhaltes in angemessener Weise."

Die SPD hatte sich in der Debatte dafür ausgesprochen, qualifizierten Asylbewerbern unter bestimmten Bedingungen einen Verbleib in Deutschland zu ermöglichen, auch wenn ihr Antrag auf Asyl abgelehnt wird. Die Union lehnte einen solchen "Spurwechsel" ab, da sie Fehlanreize befürchtet. Der Kompromiss ist nun das Vorhaben, geduldeten Flüchtlingen - die zwar keinen Anspruch auf Asyl haben, aber auch nicht in ihre Heimat abgeschoben werden können - bei guter Integration entgegenzukommen.

"Um den Bedarf des Arbeitsmarktes der Zukunft zu decken, müssen alle Beteiligten ihren Beitrag leisten", heißt es in dem Papier. "Dazu gehört auch, die Potenziale der Personen mit Fluchthintergrund, die eine Beschäftigung infolge ihres Aufenthaltsstatus ausüben dürfen, für unseren Arbeitsmarkt zu nutzen."

Auch sollten, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die einheitliche Anwendung der Ausbildungsduldung für Asylbewerber "umgesetzt sowie die vereinbarten Ausbildungen in Helferberufen einbezogen werden". Eine bestehende Regelung sieht vor, dass Flüchtlinge, wenn sie eine Ausbildung absolvieren, während deren Dauer und bei einer Weiterbeschäftigung für zwei weitere Jahre nicht abgeschoben werden dürfen. Bei der Umsetzung gibt es jedoch wegen verschiedener Ausnahmeklauseln immer wieder Probleme.

Das Eckpunktepapier sieht weiter vor, dass Hochschulabsolventen und Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung in allen Berufen in Deutschland arbeiten können, wenn "ein Arbeitsplatz und eine anerkannte Qualifikation vorliegen". Damit falle die Beschränkung auf Engpassberufe weg. Verzichtet wird im Grundsatz auch auf die sogenannte Vorrangprüfung, bei der bisher geprüft werden muss, ob für einen Job auch ein inländischer Bewerber zur Verfügung steht.

Ausländische Fachkräfte sollen zudem künftig die Möglichkeit bekommen, für sechs Monate nach Deutschland zu kommen, um sich einen Job zu suchen, für den sie durch ihre Ausbildung qualifiziert sind. "Voraussetzung ist insbesondere, dass eine anerkannte Qualifikation und der angestrebten Tätigkeit entsprechende deutsche Sprachkenntnisse vorliegen."

(S.A.Dudajev--DTZ)

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