Oberstes Gericht Indiens: Zentrale Datenbank Aadhaar ist verfassungskonform
Der Oberste Gerichtshof Indiens hat die umstrittene Datenbank Aadhaar, die biometrische Daten von mehr als einer Milliarde Indern speichert, als verfassungskonform bestätigt. Allerdings formulierten die fünf Richter in ihrem Urteil vom Mittwoch Einschränkungen. Die Regierung hatte das Verfassungsgericht angerufen, weil sie feststellen lassen wollte, dass die Bevölkerung kein grundsätzliches Recht auf den Schutz ihrer Daten habe.
Kritiker argumentieren, das Aadhaar-System, das Fingerabdrücke und Iris-Scans jedes Inders unter einer ihm zugewiesenen zwölfstelligen Nummer speichert, verwandle das 1,25-Milliarden-Einwohner-Land zu einem Überwachungsstaat.
Die Richter befanden, die Vorteile des Systems überwögen dessen Nachteile. Sie urteilten, dass jeder, der eine Steuerrückzahlung, Rente oder andere staatliche Leistungen beantragt, die Nummer angeben muss. Eine Anforderung der Nummer durch private Unternehmen wie beispielsweise Telefongesellschaften beim Abschluss neuer Verträge sei aber nicht zulässig.
Auch Kinder bräuchten anlässlich des grundsätzlichen Rechts auf Bildung keine Nummer, um sich für die Aufnahme an einer Schule zu bewerben, urteilten die Richter. Teilweise mussten Kinder die Nummer schon angeben, um überhaupt zum Schulessen zugelassen zu werden.
Das anfangs freiwillige Aadhaar-System war 2010 von der damals regierenden Kongresspartei eingeführt worden. Es entwickelte sich aber bald zur Pflicht und wurde seit Amtsantritt der jetzigen hindu-nationalistischen Regierung unter Ministerpräsident Narendra Modi 2014 stark ausgebaut.
(U.Beriyev--DTZ)