EuGH-Urteil zu Brexit-Auswirkungen auf europäischen Haftbefehl
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündet am Mittwoch (09.30 Uhr) ein Urteil zu möglichen Auswirkungen des Brexits auf den europäischen Haftbefehl. Dabei geht es um die Frage, ob die Vollstreckung eines Haftbefehls wegen der mit einem EU-Austritt Großbritanniens verbundenen Unwägbarkeiten abgelehnt oder verschoben werden muss. Das oberste Gericht Irlands bat den EuGH um eine Klärung. (Az. C-327/18 PPU R O)
Hintergrund ist der Haftbefehl gegen einen in Irland festgenommenen Mann, gegen den wegen Totschlags, Brandstiftung und Vergewaltigung ermittelt wird. Er lehnt eine Auslieferung ab, weil ihm in Nordirland in Haft eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung drohe. Das irische Gericht stufte es daraufhin zumindest als ungewiss ein, ob sich der Mann nach einem Brexit noch auf die EU-Grundrechtecharta berufen könne.
(I.Beryonev--DTZ)