Türkisches Verfassungsgericht lehnt Gebete in der Hagia Sophia ab
Das türkische Verfassungsgericht hat die Klage eines Vereins zur Öffnung der Hagia Sophia in Istanbul für islamische Gebete abgelehnt. Wie die amtliche Nachrichtenagentur Anadolu berichtete, erklärte sich das Gericht für nicht-zuständig für die Klage des Vereins, der das Verbot von Gebeten in der früheren christlichen Basilika, die nach der türkischen Eroberung als Moschee genutzt worden war, als Verletzung der Religionsfreiheit gewertet hatte.
Nach Gründung der türkischen Republik wurde der eindrucksvolle Kuppelbau in ein Museum umgewandelt, doch gibt es seit der Machtübernahme durch die islamisch-konservative Partei von Präsident Recep Tayyip Erdogan im Jahr 2002 vermehrt Forderungen nach seiner Rückumwandlung in eine Moschee. Nicht nur die säkulare Opposition, sondern auch Griechenland lehnen eine Nutzung der Hagia Sophia als Moschee aber entschieden ab.
Der auf Türkisch Ayasofya genannte Bau mit der 55 Meter hohen Kuppel war im 6. Jahrhundert als Basilika errichtet und über Jahrhunderte für die Krönung der byzantinischen Kaiser genutzt worden. Nach der Eroberung Konstantinopels durch die Osmanen 1453 wurde die Kirche in eine Moschee umgewandelt und um vier Minarette ergänzt. Heute ist das Gebäude von der UN-Kulturorganisation Unesco als Weltkulturerbe gelistet.
(V.Sørensen--DTZ)