Kündigung eines katholischen Arztes wegen Wiederheirat kann Diskriminierung sein
Die Kündigung eines Chefarztes einer katholischen Klinik wegen einer Wiederheirat kann eine verbotene Diskriminierung darstellen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag im Fall eines Mediziners aus Düsseldorf, dem im Jahr 2008 nach einer Scheidung und erneuten standesamtlichen Hochzeit gekündigt worden war. Über den konkreten Fall muss nun das Bundesarbeitsgericht entscheiden.
Der Krankenhausträger kündigte dem Chefarzt, weil er in der erneuten Heirat nach einer Scheidung einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß sah. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit legte das Bundesarbeitsgericht den Fall dem EuGH vor.
Die Luxemburger Richter stellten nun fest, dass die Kündigung eine verbotene Diskriminierung aufgrund der Religion darstellen könne. "Die Anforderung an einen katholischen Chefarzt, den heiligen und unauflöslichen Charakter der Ehe nach dem Verständnis der katholischen Kirche zu beachten, erscheint nicht als wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung", erklärte der EuGH.
(W.Novokshonov--DTZ)