Italienisches Abgeordnetenhaus stimmt für Wahlrechtsreform
Wenige Monate vor der Parlamentswahl hat das italienische Abgeordnetenhaus eine Wahlrechtsreform beschlossen, die Parteienbündnisse stärkt. Für die Reform stimmten am Donnerstagabend 375 Abgeordnete, 215 votierten dagegen. Vorgesehen ist, dass künftig 225 Abgeordnete nach dem Persönlichkeitswahlrecht bestimmt werden, also derjenige Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt ist. 386 Abgeordnete sollen auf Grundlage von Wahllisten nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt werden.
Ein ähnliches System soll auch bei der zweiten Parlamentskammer, dem Senat, eingeführt werden. Die Wahlrechtsreform, über die der Senat auch noch abstimmen muss, trägt den Namen "Rosatellum". Er geht auf den Mitte-links-Politiker Ettore Rosato zurück, der das Reformgesetz eingebracht hat.
Das neue Wahlrecht begünstigt Parteienbündnisse. Die populistische Fünf-Sterne-Bewegung, die jegliche Koalition mit anderen Parteien ablehnt, stellt sich dem Reformvorhaben daher entgegen. Unterstützung erhält die Novelle außer von der regierenden Demokratischen Partei (PD) auch von den beiden rechtsgerichteten Oppositionsparteien Forza Italia von Ex-Regierungschef Silvio Berlusconi und der Lega Nord von Matteo Salvini.
Die neue Wahlrechtsreform ist der vierte Anlauf in gut 20 Jahren, Italiens politisches System zu stabilisieren. Bereits in den Jahren 1993, 2005 und 2015 war das Wahlrecht reformiert worden. Seit 1948 gab es in Italien bereits 64 verschiedene Regierungen.
Anfang kommenden Jahres soll in Italien ein neues Parlament gewählt werden. Umfragen zufolge dürfte sich die Fünf-Sterne-Bewegung mit 27 Prozent der Stimmen ein Kopf-an-Kopf-Rennen mit der PD von Regierungschef Paolo Gentiloni liefern. Forza Italia und Lega Nord liegen in den Umfragen derzeit bei etwa 14 Prozent.
(W.Novokshonov--DTZ)