Deutsche Tageszeitung - EU: Europäische Staatsanwaltschaft kann im Jahre 2020 starten

EU: Europäische Staatsanwaltschaft kann im Jahre 2020 starten


EU: Europäische Staatsanwaltschaft kann im Jahre 2020 starten
EU: Europäische Staatsanwaltschaft kann im Jahre 2020 starten / Foto: ©

Die EU-Justizminister haben endgültig den Aufbau einer Europäischen Staatsanwaltschaft beschlossen, um gegen Milliardenbetrug mit EU-Mitteln und bei Mehrwertsteuerzahlungen vorzugehen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sprach am Donnerstag in Luxemburg von einem "ganz großen Schritt zur Vertiefung der Europäischen Union". Das Vorhaben zeige, "dass Europa funktioniert". Die Behörde soll ab 2020 einsatzfähig sein. Vorerst beteiligen sich 20 der 28 EU-Staaten.

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Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) soll nicht nur gegen Korruption, Geldwäsche und Betrug mit EU-Finanzmitteln vorgehen, sondern auch gegen grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug. Laut EU-Kommission entgehen den Mitgliedstaaten allein dadurch mindestens 50 Milliarden Euro an Steuereinnahmen pro Jahr. Die Höhe der "fehlerhaften Ausgaben" von EU-Fördermitteln - etwa Zuschüssen für Landwirte - beziffert der Europäische Rechnungshof für das vergangene Jahr auf 4,2 Milliarden Euro. EU-Justizkommissarin Vera Jourova sprach von einem "historischen Tag für die Europäische Union und ihre Steuerzahler". Nach Berechnungen ihrer Behörde wird die Staatsanwaltschaft pro Jahr voraussichtlich mehrere hundert Millionen Euro an veruntreuten Geldern zurückholen. Die Kosten für die Behörde mit 115 Mitarbeitern beziffert die Kommission auf jährlich 21 Millionen Euro.

Die Europäische Staatsanwaltschaft soll ihren Sitz in Luxemburg haben. Zuständig ist sie bei Betrug mit EU-Mitteln ab 10.000 Euro und grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug ab zehn Millionen Euro. Jeder der teilnehmenden EU-Staaten stellt mindestens einen Staatsanwalt ab, der vor Ort tätig ist und mit der Europäischen Staatsanwaltschaft zusammenarbeitet.

Als Vorhaben aller 28 EU-Staaten war die Europäische Staatsanwaltschaft nach jahrelanger Diskussion im vergangenen Jahr gescheitert. Die EU-Verträge lassen für solche Fälle aber eine vertiefte Zusammenarbeit im kleineren Kreis zu. Nötig sind dafür mindestens neun Staaten. Das Europaparlament hatte das Vorhaben vergangene Woche gebilligt. Mit dem Beschluss der Justizminister kann es nun in Kraft treten.  (U.Stolizkaya--DTZ)

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