Leverkusener Autobahnbrücke über den Rhein darf neu gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat grünes Licht für den Neubau der Leverkusener Autobahnbrücke über den Rhein gegeben. Die Leipziger Richter wiesen am Mittwoch zwei Klagen gegen die Genehmigung des Brückenneubaus zurück, wie das Gericht mitteilte. Der sogenannte Planfestellungsbeschluss für das Neubauprojekt habe sich angesichts zahlreicher während des Rechtsstreits vorgenommener Änderungen als rechtmäßig erwiesen. (Az. BVerwG 9 A 14.16, 9 A 17.16)
Geklagt hatten eine Umweltvereinigung und ein privater Grundstückseigentümer. In dem Verfahren ging es vor allem um eine ehemalige Chemiedeponie, die bei der Errichtung des neuen Brückenbauwerks teilweise geöffnet und abgebaggert werden soll. Im Gegensatz zu den Klägern ging das Gericht davon aus, dass die mit der Öffnung der Deponie verbundenen Risiken behördlicherseits "hinreichend ermittelt und beurteilt" worden seien.
Die derzeitige Leverkusener Rheinbrücke ist rund 50 Jahre alt und weist nach jahrelanger Überbelastung eine Vierzahl von Schäden auf. Seit 2014 ist sie für den Schwerlastverkehr gesperrt. Die Neubaupläne sehen vor, die jetzige Brücke durch zwei Brücken zu ersetzen und die vielbefahrene Autobahn 1 an dieser Stelle von sechs auf acht Fahrstreifen auszubauen.
(M.Dylatov--DTZ)