Deutsche Tageszeitung - AfD setzt weiterhin auf Albrecht Glaser als Bundestagsvizepräsidenten

AfD setzt weiterhin auf Albrecht Glaser als Bundestagsvizepräsidenten


AfD setzt weiterhin auf Albrecht Glaser als Bundestagsvizepräsidenten
AfD setzt weiterhin auf Albrecht Glaser als Bundestagsvizepräsidenten / Foto: ©

Die AfD hat Kritik an ihrem Kandidaten für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten, Albrecht Glaser, zurückgewiesen. Gleichzeitig stellte sich die AfD-Fraktion in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung hinter Glasers umstrittene Äußerungen zum Islam. Der 75-Jährige steht in der Kritik wegen Aussagen, in denen er die Religionsfreiheit für Muslime in Abrede gestellt hatte.

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"Insoweit der Islam einen politischen Herrschaftsanspruch erhebt und selbst nicht bereit ist, die durch das Grundgesetz definierte Ordnung vollumfänglich anzuerkennen, kann er sich nicht auf das Grundgesetz berufen", erklärte die AfD-Fraktion. "Die Trennung von Staat und Religion, die Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Freiheit des Individuums, den Glauben aufzugeben oder zu wechseln, sind nicht verhandelbar." Wer einen Islam kritisiere, der diese Werte nicht anerkenne, stelle sich nicht gegen das Grundgesetz, sondern wolle es schützen.

Der Bundestag kommt am 24. Oktober zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Dann sollen der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter gewählt werden. Jeder Fraktion steht nach der Geschäftsordnung mindestens ein Vizeposten zu. Glaser stößt in den anderen Fraktionen aber wegen der Äußerungen zur Religionsfreiheit für Muslime auf heftige Ablehnung.

Da der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter von allen Abgeordneten mehrheitlich gewählt werden muss, ist die Wahl Glasers unsicher. Die AfD könnte daher noch einen anderen Kandidaten aufstellen. Mit ihrer Erklärung machte die Fraktion jedoch deutlich, dass sie weiter auf den 75-Jährigen setzt.

Die Kritik an Glaser sei "sachlich unbegründet", hieß es in der Erklärung. Sowohl Glaser als auch die AfD "stehen hinter der durch das Grundgesetz garantierten Freiheit des Glaubens". Das Grundgesetz schütze aber nicht nur die Religionen, sondern auch ihre Kritiker.  (A.Nikiforov--DTZ)

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