Deutsche Tageszeitung - Prozess um Mord an Halbbruder von Nordkoreas Herrscher beginnt in Malaysia

Prozess um Mord an Halbbruder von Nordkoreas Herrscher beginnt in Malaysia


Prozess um Mord an Halbbruder von Nordkoreas Herrscher beginnt in Malaysia
Prozess um Mord an Halbbruder von Nordkoreas Herrscher beginnt in Malaysia / Foto: ©

In Malaysia hat der Prozess um die Ermordung des Halbbruders von Nordkoreas Machthaber Kim Jung Un begonnen. Angeklagt sind eine 25-jährige Indonesierin und eine 29-jährige Vietnamesin, die den in seiner Heimat in Ungnade gefallenen Nordkoreaner Kim Jong Nam am Flughafen von Kuala Lumpur mit dem Nervengift VX getötet haben sollen. Die beiden Frauen plädierten auf unschuldig. Sie sind wegen Mordes angeklagt.

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Bereits zuvor hatten sie ausgesagt, bei dem Anschlag hinters Licht geführt worden zu sein und niemals Kims Tod geplant zu haben. Die Verteidigung argumentiert, die Drahtzieher seien längst aus Malaysia geflohen.

Staatsanwalt Muhamad Iskandar Ahmad zeigte sich zum Auftakt des Verfahrens in Shah Alam bei Kuala Lumpur überzeugt von der Täterschaft der Angeklagten. Sie hätten sich Kim am Flughafen genähert "und ihm eine giftige Flüssigkeit in die Augen und ins Gesicht gerieben", sagte der Ankläger. "Die Beweise belegen eindeutig, dass ihre Handlungen den Tod des Opfers verursacht haben."

Der Prozess findet unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen statt. Die beiden Angeklagten wurden in Handschellen und schusssicheren Westen in den Verhandlungssaal geführt. Rund 200 Sicherheitskräfte bewachten das Gerichtsgelände.

Südkorea verdächtigt die Führung im isolierten Nordkorea, hinter dem Attentat auf den Sprössling der herrschenden Kim-Dynastie zu stecken. Pjöngjang bestreitet das. Der 45-jährige Kim Jong Nam war bei der nordkoreanischen Führung vor längerer Zeit in Ungnade gefallen.

Der Mord führte zu einer schweren diplomatischen Krise zwischen Malaysia und Nordkorea. Beide Staaten wiesen die jeweiligen Botschafter aus und untersagten zeitweilig den Bürgern des jeweils anderen Landes die Ausreise.

(V.Korablyov--DTZ)

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