Brüssel will maximale Dauer von Grenzkontrollen auf drei Jahre verlängern
Die EU-Kommission will die maximale Dauer von Grenzkontrollen im Schengenraum auf drei Jahre verlängern. Die bisherigen Zeitlimits für Kontrollen an den Binnengrenzen wegen "ernsthafter Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit" seien womöglich nicht in allen Fällen ausreichend, erklärte die Kommission am Mittwoch. Deutschland, Frankreich und weitere Länder hatten wegen der Terrorbedrohung eine Ausweitung von bisher zwei auf vier Jahre gefordert.
EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos bekräftigte gleichzeitig die Forderung seiner Behörde, auch Rumänien und Bulgarien in den Schengenraum aus bisher 26 Staaten aufzunehmen. Sicherheit in dem Gebiet lasse sich nur in einem "abgestimmten und vereinten Schengen-Rahmen" und über eine wirksame Kontrolle der Außengrenzen erreichen. Dazu seien die beiden südosteuropäischen Ländern notwendig.
Avramopoulos betonte, die Reisefreiheit ohne Kontrollen im Schengenraum sei "eine der großen Errungenschaften der europäischen Integration". Bei der nun geplanten Änderung der Schengenregeln gehe es deshalb "nicht um eine Verlängerung" von Grenzkontrollen, die wegen der Flüchtlingskrise eingeführt wurden. Die Kommission trage damit aber "Sicherheitsbedenken" Rechnung. Gleichzeitig würden schärfere Bedingungen geschaffen, damit Grenzkontrollen "eine Ausnahme bleiben".
Deutschland hatte wegen der hohen Flüchtlingszahlen im September 2015 als erstes Land des Schengenraums wieder Kontrollen an der österreichischen Grenze eingeführt. Die EU-Kommission drängt schon lange darauf, die Kontrollen wegen der Flüchtlingskrise auslaufen zu lassen. Sie hatte diese im Mai "ein letztes Mal" bis zum 11. November verlängert.
De Maizière kündigte seinerseits bereits im Februar an, er prüfe nach dem Berliner Weihnachtsmarkt-Anschlag, künftige Kontrollen mit der Bedrohung durch den Terrorismus zu begründen. Zusammen mit Frankreich, Österreich, Dänemark und Norwegen forderte Deutschland Mitte September, die Maximaldauer solcher Kontrollen von zwei auf vier Jahre zu verlängern. Gleichzeitig sollten die Verfahren zur Einführung vereinfacht werden.
(W.Novokshonov--DTZ)