Polens Präsident Duda will durch Justizreform mehr Macht
Im Zuge der umstrittenen Justizreform in Polen hat Präsident Andrzej Duda eine Ausweitung der Befugnisse des Staatsoberhaupts und Änderungen an der Verfassung vorgeschlagen. Duda präsentierte am Montag seine Reformvorschläge, die dem Präsidenten künftig mehr Macht über das Justiz geben würde. Nachdem klar wurde, dass er die dafür nötige Zweidrittelmehrheit im Parlament verfehlen würde, zog er seinen Vorschlag jedoch wieder zurück.
Zur Überraschung der rechtskonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) präsentierte Duda am Morgen neue Vorschläge zu der in der EU umstrittenen Justizreform: Demnach könnte er selbst künftig über die Besetzung des Landesrichterrates entscheiden, wenn im Parlament keine Drei-Fünftel-Mehrheit zustande kommt. Er schlug zudem vor, dass der Präsident darüber entscheiden solle, ob Richter des Obersten Gerichtshofs auch nach Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren im Amt bleiben können.
Duda hatte im Juli sein Veto gegen die Vorschläge der Pis zur Reform des Landesrichterrats und des Obersten Gerichts eingelegt und sich damit gegen sein eigenes politisches Lager gestellt. Der PiS-Vorschlag hätte es dem Justizminister ermöglicht, Richter des Obersten Gerichtshofs in den Ruhestand zu schicken und Nachfolger zu ernennen.
Für die Ernennung von Mitgliedern des Landesrichterrates soll dem Vorschlag Dudas zufolge eine Drei-Fünftel-Mehrheit im Parlament notwendig sein, damit keine einzelne Partei die Zusammensetzung des Gremiums bestimmen kann. Sollten sich die Abgeordneten binnen zwei Monaten nicht einigen können, könne der Präsident zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten entscheiden, sagte Duda im Fernsehen.
Da sowohl die Regierung als auch Vertreter der Opposition es für verfassungswidrig hielten, den Präsidenten mit derart umfassenden Befugnissen auszustatten, habe er Änderungen an der Verfassung vorgeschlagen, sagte Duda. Die wichtigsten Oppositionsparteien Nowoczesna und Bürgerplattform (PO) lehnten Dudas Vorschläge umgehend ab und erhoben erneut Vorwürfe, dass die Justizreformen die Gewaltenteilung aufheben würden.
Ebenfalls am Montag erklärten die EU-Mitgliedstaaten, im Streit zwischen Polen und der EU um die Justizreformen weiter auf Gespräche mit Warschau zu setzen. Die EU-Kommission bekräftigte allerdings ihre Entschlossenheit, notfalls auch ein Verfahren zum Stimmrechtsentzug gegen Polen einzuleiten. Brüssel hatte damit gedroht, wenn Polen Richter des Obersten Gerichtshofs tatsächlich in den Ruhestand zwingt.
Die EU liegt seit Anfang 2016 mit der nationalkonservativen Regierung in Warschau im Clinch. Damals leitete Brüssel erstmals in der EU-Geschichte ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit ein, als Warschau die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts beschnitt. Ende Juli folgte dann ein Vertragsverletzungsverfahren wegen eines Gesetzes, das die Befugnisse des Justizministers bei der Besetzung von Richterposten ausweitet.
(V.Korablyov--DTZ)