Justiz: Bundesrat stimmt Live-Übertragung von Urteilsverkündungen zu
Wichtige Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte dürfen künftig im Fernsehen übertragen werden. Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag im Juni beschlossene Gesetz, mit dem das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Fernsehaufnahmen in Gerichtsverfahren gelockert wird. In niedrigeren Instanzen bleibt es aber dabei, dass keine Kamerabilder übertragen werden dürfen.
Bislang konnten nur Urteilsverkündungen des Bundesverfassungsgerichts live im Fernsehen gesendet werden. Künftig soll dies auch bei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesarbeitsgerichts, des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs möglich sein. Die Neuregelung ermöglicht es außerdem, dass bei Gerichtsverfahren von besonderem Interesse der Ton in einen Medienarbeitsraum übertragen werden kann. Dies war vor allem im Zusammenhang mit dem NSU-Prozess am Oberlandesgericht München gefordert worden, wo viele Medienvertreter wegen des großen Andrangs keinen Platz im Sitzungssaal gefunden hatten.
Ferner können bei Gerichtsverfahren "von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland" Ton- und Filmaufnahmen der Verhandlung einschließlich der Verkündung der Urteile zugelassen werden. Diese dürfen dann aber nicht veröffentlicht werden, sondern landen zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken in einem Archiv. (I.Beryonev--DTZ)