Hauptverantwortung für Fukushima-Katastrophe beim Akw-Betreiber
Für die Atom-Katastrophe von Fukushima ist nach einer Gerichtsentscheidung hauptsächlich der Betreiber des Atomkraftwerks verantwortlich, nicht der japanische Staat. Das Bezirksgericht in Chiba bei Tokio entschied am Freitag, dass die Betreibergesellschaft Tepco an eine Gruppe von 42 Klägern umgerechnet rund 2,8 Millionen Euro Entschädigung zahlen muss. Die Kläger hatten eine acht Mal so hohe Summe beim Staat eingeklagt.
Die japanische Regierung habe eine Gefahr, wie sie durch den damals von einem Erdbeben ausgelösten Tsunami entstand, zwar "vorhersehen können". Sie hätte "das Unglück aber vielleicht nicht verhindern können", heißt es in dem Urteilsspruch. Wegen der Katastrophe in Fukushima wurden im Namen von rund 12.000 Bürgern dutzende Klagen gegen die japanische Regierung und gegen die Betreibergesellschaft des dortigen Atomkraftwerks eingereicht. Allerdings war der Urteilsspruch vom Freitag erst die zweite gerichtlich Entscheidung. Im März hatte ein Bezirksgericht in Maebashi sowohl den Staat als auch Tepco für verantwortlich erklärt.
Durch ein Erdbeben der Stärke 9,0 wurde im März 2011 der Nordosten Japans erschüttert. Das Beben löste einen bis zu 20 Meter hohen Tsunami aus. In einer internen Tepco-Studie aus dem Jahr 2008, die erst Jahre später publik wurde, war von der Möglichkeit eines bis zu 15,7 Meter hohen Tsunamis die Rede. Das Atomunglück von Fukushima war das schwerste derartige Unglück seit der Katastrophe von Tschernobyl 1986.
Im Juni begann in Tokio ein Strafverfahren gegen drei ehemalige Tepco-Manager. Ihnen wird zur Last gelegt, für eine derartige Tsunami-Katastrophe nicht die angemessenen Vorkehrungen getroffen zu haben. Das Urteil steht noch aus. (U.Beriyev--DTZ)