Reisewarnung - Zerstört Rajoy den Tourismus in Spanien?
Die Regionalregierung von Katalonien (Generalitat) plant für den 1. Oktober 2017 die Durchführung eines vom spanischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Referendums. Es kann jederzeit zu Kundgebungen und Demonstrationen insbesondere in Barcelona kommen. Reisenden wird empfohlen, die lokalen Medien zu verfolgen, größere Menschenansammlungen in dieser Zeit zu meiden und den Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge zu leisten.
Terrorismus
Am 17. August 2017 wurden in Katalonien - Barcelona und Cambrils - bei zwei terroristischen Anschlägen mehrere Menschen getötet und über 100 verletzt. Es waren die ersten islamistischen Anschläge in Spanien seit 2004. Das Anschlagsrisiko in Spanien ist mit dem in anderen EU-Mitgliedstaaten vergleichbar.
Reisende sollten sich weiterhin umsichtig verhalten und die Medienberichterstattung aufmerksam verfolgen.
Das spanische Innenministerium hat Sicherheitsmaßnahmen an belebten Orten und wichtigen Infrastruktureinrichtungen ergriffen, es gilt weiterhin landesweit die zweithöchste Terrorwarnstufe.
Kriminalität
Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht. In den kleineren Touristenzentren geschehen auch Einbrüche in Ferienwohnungen oder -häuser.
Reisende sollten ihren Bargeldbestand klein halten, mit der Kreditkarte oder Bankkarte zahlen oder Bankgebühren für Geldabhebung in Kauf nehmen.
Es wird empfohlen, Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher (zum Beispiel im Hotel Safe) zu deponieren, und nur das für den Tag benötigte Bargeld und die Bank- oder Kreditkarte mitzuführen.
Reisende sollten Menschenansammlungen möglichst fernbleiben und an von Touristen besuchten Orten, Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen, U-Bahn, Bus etc. auf ihre Wertsachen achten.
In der Urlaubszeit kommt es häufig zu Überfällen auf Touristen entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A 7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Jonquera und Barcelona, aber auch danach). Die Betroffenen werden dabei von einem oder zwei auf gleicher Höhe fahrenden Fahrzeugen, häufig auch mit einem deutschen oder einem anderen ausländischen Kennzeichen, durch Hupen oder durch Werfen von Steinen auf vermeintliche Schäden an ihrem Fahrzeug (z. B. Reifenpanne) hingewiesen und es wird „Hilfeleistung“ angeboten.
In diesen Fällen sollten Reisende auf keinen Fall auf dem Seitenstreifen anhalten, sondern bis zur nächsten Tankstelle oder belebten Raststätten weiterfahren, gleichzeitig die Notrufnummer 112 anrufen und den Vorfall schildern. Zudem wird empfohlen, beim Aufsuchen der nächsten Tankstelle, Raststätte oder Parkplatz keine offen sichtbaren (Wert-)Gegenstände im Fahrzeug liegen zu lassen und das Fahrzeug abzuschließen – auch wenn Sie zu zweit sind. Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von "Autopistas" oder das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt. .
Naturkatastrophen
In den Sommermonaten kommt es in Spanien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.
Am Ende des Sommers kommt es auf spanischem Festland (oder Kernland) häufig zu wolkenbruchartigen Regenfällen, die die im Sommer ausgetrocknete Erde nicht aufnehmen kann. Die überall an der Küste vorzufindenden „ramblas“ (span: Flussbett) können sich dann unter Umständen in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalurlauber werden in der Regel über ihre Reiseveranstalter mit aktuellen Informationen versorgt.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.