Bundesregierung stellt sich hinter einheitliche Definition von Antisemitismus
Im Kampf gegen die unterschiedlichen Formen von Antisemitismus unterstützt die Bundesregierung eine neue, international erarbeitete Definition. Damit wolle die Regierung "die Verantwortung Deutschlands bei der Bekämpfung des Antisemitismus hervorheben", sagte Vize-Regierungssprecher Georg Streiter am Mittwoch in Berlin. Die Definition bezieht auch Angriffe auf den Staat Israel als ein "jüdisches Kollektiv" ein, wie Streiter erläuterte. Dieser Passus ist allerdings umstritten.
Formal ist die Definition rechtlich nicht bindend. Sie soll aber künftig Richtschnur für die Arbeit Deutschlands in internationalen Organisationen sei und auch "in der Schul- und Erwachsenenbildung zur Anwendung kommen". Die Definition beruht auf Arbeiten der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) und war von dieser im vergangenen Jahr verabschiedet worden.
Die Formulierung lautet: "Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen."
Zu Israel heißt es: "Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein." Daran gibt es von unterschiedlicher Seite Vorbehalte, weil eine Gleichsetzung von Kritik an israelischer Regierungspolitik mit Antisemitismus befürchtet wird. Allerdings weist die IHRA selbst darauf hin, dass solche Kritik dann nicht gemeint sei, wenn sie mit auch an anderen Ländern und Regierungen geübter Kritik vergleichbar sei.
"Wir Deutschen sind besonders wachsam, wenn Antisemitismus in unserem Land um sich zu greifen droht", erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in Berlin. Die deutsche Geschichte habe gezeigt, "zu welchen Grausamkeiten der Antisemitismus führen kann".
De Maizière stellte die Definition gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt im Kabinett vor. Ziel ist es demnach, den Kampf gegen Judenfeindlichkeit zu verstärken und bundesweit zu vereinheitlichen. Die neue Definition soll auch in die Ausbildung von Justiz und Polizei einfließen. Damit soll es unter anderem erleichtert werden, bestimmte Straftaten einheitlich als antisemitisch einzuordnen.
Familienministerin Katarina Barley (SPD) erklärte: "Antisemitismuss muss beim Namen genannt werden." Das beste Mittel gegen Hass und Intoleranz bleibe aber "Bildung und Mitmenschlichkeit". Barley verwies auch auf die Förderung von Antisemitismus-Projekten durch die Bundesregierung.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßte die Positionierung der Bundesregierung als wichtigen Schritt im Kampf gegen Antisemitismus. Zentralratspräsident Josef Schuster forderte den Bundestag auf, sich nach der Wahl am Sonntag ebenfalls die erweiterte Definition zu eigen zu machen.
Positiv äußerte sich in einer Erklärung auch das American Jewish Committee (AJC). Das Gremium forderte, die Definition nun unverzüglich durch staatliche Stellen anzuwenden. In der Vergangenheit seien "antisemitische Vorfälle allzuoft ignoriert worden", hieß es weiter. "Damit ist jetzt endlich Schluss."
(P.Tomczyk--DTZ)