Dreieinhalb Jahre Haft wegen Beteiligung an Entführung eines UN-Mitarbeiters
Im Prozess um die Entführung eines Mitarbeiters der Vereinten Nationen in Syrien hat das Oberlandesgericht Stuttgart einen Syrer zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht sprach ihn am Mittwoch nach fast einem Jahr Prozessdauer unter anderem der Beihilfe zu einem Kriegsverbrechen schuldig. Der UN-Mitarbeiter war Mitte Februar 2013 entführt worden und acht Monate später geflüchtet.
Der nun verurteilte Syrer Suliman al-S. soll den Mann unter anderem bewacht haben. Das Gericht erklärte aber, dass es in ihm keinen Mittäter sehe, sondern einen "Gehilfen". Zudem habe der Prozess keinen sicheren Nachweis erbracht, dass die Entführung - wie in der Anklage angenommen - der als terroristische Vereinigung eingestuften Dschabhat al-Nusra zuzurechnen sei oder dass der Angeklagte dieser angehört habe.
Zu Gunsten von al-S. wertete das Gericht vor allem sein Geständnis. Auf der anderen Seite berücksichtige es beim Strafmaß auch die Dauer und die Umstände der Gefangenschaft des UN-Mitarbeiters. Der Angeklagte befindet sich bereits seit Mitte Januar 2016 in Untersuchungshaft, deren Fortdauer das Gericht anordnete.
(A.Nikiforov--DTZ)