Verbesserungen zum Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende in Kraft
Nach Inkrafttreten der Neuregelungen zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende sollten Eltern dem Bundesfamilienministerium zufolge die Leistung umgehend beim Jugendamt beantragen. Familienministerin Katarina Barley (SPD) äußerte sich am Dienstag in Berlin erfreut, "dass das Gesetzgebungsverfahren jetzt endlich abgeschlossen ist". Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte zuvor ein entsprechendes Gesetzespaket zur Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern in Kraft gesetzt, zu dem auch der Unterhaltsvorschuss gehört.
Der Anspruch eines alleinerziehenden Elternteils auf Unterhaltsvorschuss wird rückwirkend ab 1. Juli auf Kinder bis zu 18 Jahre ausgeweitet. Bislang lag die Altersgrenze bei zwölf Jahren. Zudem entfällt die bisherige Höchstbezugsdauer von insgesamt sechs Jahren. Der Vorschuss wird vom Staat gewährt, wenn der andere Elternteil selbst keinen Unterhalt zahlt.
"Kinder, die nur bei einem Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten, brauchen unsere verlässliche Unterstützung", erklärte Barley. Die Jugendämter würden jetzt noch etwas Zeit brauchen, um jeden einzelnen Fall zu bearbeiten. Aber auch eine spätere Antragstellung im September 2017 reicht dem Familienministerium zufolge aus, um Ansprüche ab dem 1. Juli geltend zu machen.
(P.Tomczyk--DTZ)