Verfassungsgericht sieht mögliche Verstöße bei EZB-Anleihenkäufen
Im Streit um die milliardenschweren Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) hat das Bundesverfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen. Es gebe "gewichtige Gründe" für die Vermutung, dass die EZB so unzulässig Staatshaushalte finanziere, begründeten die Karlsruher Richter ihren aktuell veröffentlichten Vorlagebeschluss. (Az: Az: 2 BvR 859/15 und weitere)
Die Luxemburger Richter sollen nun klären, ob die EZB über ihr Mandat hinausgeht und unter welchen Bedingungen und gegebenenfalls auch in welchem Umfang die EZB Staatsanleihen aufkaufen darf.
Die EZB kauft seit 2015 Anleihen von Euroländern im Umfang von monatlich 60 Milliarden Euro auf. Allein bis Mai kamen so knapp 1,9 Billionen Euro zusammen, davon allein rund 1,5 Billionen Euro im Rahmen des dem Verfahren zugrunde liegenden "Public Sector Purchase Programme" (PAPP).
Hintergrund ist die niedrige Inflationsrate und die Sorge der EZB vor einer Deflation, also vor rückläufigen Preisen. Kritiker meinen, die EZB überschreite damit ihr Mandat. Das Programm laufe auf eine Haushaltsfinanzierung für die hochverschuldeten Euro-Staaten hinaus.
Auch das Bundesverfassungsgericht sieht deutliche Anzeichen für einen solchen Verstoß, will aber vor einer weiteren Verhandlung der Klagen unter Anderem des frühere Bundestagsabgeordneten und CSU-Vizes Peter Gauweiler die Meinung des EuGH einholen. Um eine zügige eigene Entscheidung zu ermöglichen, haben die Karlsruher Richter in Luxemburg ein beschleunigtes Verfahren beantragt. (V.Sørensen--DTZ)