Landgericht erteilt Richter mit AfD-Parteibuch Verweis
Es riecht stark nach einer Gesinnungsstrafe, ähnlich wie in der ehemaligen DDR-Diktatur üblich - urteilen Bürger in einer Umfrage zur strittigen Entscheidung des Dresdner Landgerichts, am heutigen Freitag (11.08.2017) Hintergrund der Umfrage von Deutsche Tageszeitung am heutigen Freitag war, dass das Landgericht Dresden gegen den Richter Jens Maier, welcher auch Bundestagskandidat der AfD ist, einen Verweis ausgesprochen hat. Mit seinen politischen Äußerungen auf Facebook und auf einer AfD-Veranstaltung habe Maier nach Ansicht des Gerichtes: "dem Ansehen der Justiz allgemein und des Landgerichts Dresden im Besonderen Schaden zugefügt", teilte das Gericht zum Abschluss eines Disziplinarverfahrens heute in Dresden mit.
Maier hatte im Januar auf einer Veranstaltung der Jungen Alternative in Dresden, wo auch Thüringens AfD-Chef Björn Höcke aufgetreten war, unter anderem von einem "Schuldkult" gesprochen und vor der "Herstellung von Mischvölkern" gewarnt. Die rechtsextreme NPD bezeichnete er als "einzige Partei", "die immer entschlossen zu Deutschland gestanden hat".
Das Landgericht entzog ihm daraufhin bereits die Zuständigkeiten für Zivilverfahren aus dem Bereich des Presserechts und des Ehrschutzes. Die gegen Maier in diesem Zusammenhang gerichteten Ermittlungen wegen Volksverhetzung stellte die Staatsanwaltschaft wieder ein.
Nach Auffassung des Landgerichts hat Maier mit seinen Äußerungen gegen das sogenannte Mäßigungsgebot des Deutschen Richtergesetzes verstoßen. Das Mäßigungsgebot schränkt demnach bei Richtern als Trägern eines öffentlichen Amtes die Freiheit der Meinungsäußerung ein. Damit solle das Vertrauen der Bevölkerung in eine unparteiische, gerechte und gemeinwohlorientierte Amtsführung geschützt werden.
Die Arbeit als Richter setzten persönliche Unabhängigkeit, Neutralität und Distanz voraus, erklärte das Landgericht am Freitag weiter. Mit zwei Beiträgen auf seinem Facebook-Account und Teilen seiner Rede in Dresden habe Maier gegen seine Verpflichtung verstoßen, "sich auch außerhalb des Amtes bei politischer Betätigung so zu verhalten, dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird". Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass er zum damaligen Zeitpunkt auch mit Verfahren der NPD befasst gewesen sei.
Maier will demnach keine Rechtsmittel gegen die Disziplinarverfügung einlegen. Der Jurist steht auf Platz zwei der Landesliste der sächsischen AfD zur Bundestagswahl und ist zudem Direktkandidat in Dresden. Maier gilt als Widersacher von AfD-Chefin Frauke Petry, die auch Landesvorsitzende in Sachsen ist und dort die Landesliste zur Wahl anführt. (I.Beryonev--DTZ)