Justiz: Schleuser für Tod von 13 Flüchtlingen im Mittelmeer verurteilt
Im Prozess um den Tod von 13 Flüchtlingen im Mittelmeer hat das Landgericht Traunstein drei aus Syrien stammende Schleuser zu Haftstrafen von bis zu vier Jahren verurteilt. In einem Fall wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, wie ein Gerichtssprecher am heutigen Freitag sagte. Damit blieb das Gericht deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Der 27 Jahre alte Hauptangeklagte schleuste nach Auffassung des Gerichts in mindestens fünf Fällen überwiegend Syrer aus dem türkischen Izmir über das Mittelmeer auf die griechische Insel Lesbos. Bei einer Schleuserfahrt soll es der Anklage zufolge im September 2015 nachts eine Kollision zwischen einem unbeleuchteten Schlauchboot und einem Frachtschiff gegeben haben, bei der mindestens 13 Menschen ums Leben gekommen sein sollen. Darunter waren auch Kinder.
Das Gericht verurteilte den 27-Jährigen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern zu vier Jahren Haft. Der Mann, der wie die Mitangeklagten aus Aleppo kommt, lebte zuletzt im bayerischen Burghausen, weshalb der Prozess in Bayern verhandelt wurde.
Der 24-jährige Bootsführer, der das Unglücksboot gesteuert hatte, bekam zweieinhalb Jahre Haft wegen Einschleusens von Ausländern mit Todesfolge. Er war wie andere aus den Reihen der Flüchtlinge als Bootsführer rekrutiert worden. Diese Männer mussten dann im Gegenzug nicht die sonst üblichen 800 bis 1200 Dollar für die Schleusung zahlen.
Nach Ansicht der Richter war das Unglück für ihn aber "voraussehbar und vermeidbar", wie der Sprecher sagte. Es sei absehbar gewesen, dass in der Meerenge Frachtschiffe kreuzen.
Der dritte Angeklagte, der von Berlin aus als sogenannter Geldverwalter fungierte, erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. In das Urteil gegen den 34-Jährigen floss demnach eine vom Amtsgericht Berlin verhängte Vorstrafe wegen Schleuserdelikten ein. Er hatte das Geld von den Flüchtlingen entgegen genommen und weitergeleitet.
Der Haftbefehl gegen den 34-Jährigen wurden dem Gerichtssprecher zufolge im Gerichtssaal aufgehoben, weil er bereits wegen des Berliner Urteils sechs Monate und im aktuellen Fall neun Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte.
Die Urteile fielen damit erheblich milder aus als von den Anklagevertretern gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte lange Haftstrafen zwischen viereinhalb und zwölfeinhalb Jahren verlangt. (A.Nikiforov--DTZ)