Ruanda: Alte Staatspräsident aller Voraussicht nach auch der neue
Im ostafrikanischen Boom-Staat Ruanda hat sich der langjährige Präsident Paul Kagame am gestrigen Freiatg (04.07.2017) zur Wiederwahl gestellt. Kagames Bestätigung im Amt galt von vornherein als ausgemacht, gegen ihn traten zwei kaum bekannte Zählkandidaten an. Der mit harter Hand regierende Präsident dominiert Ruandas Politik seit dem Ende des Völkermords 1994. Das Land erlebte in den vergangenen Jahren einen steilen wirtschaftlichen Aufstieg.
Aufgerufen zur Stimmabgabe waren knapp sieben Millionen Wahlberechtigte. Nach Angaben der Wahlkommission war die Beteiligung zufriedenstellend, Zwischenfälle habe es nicht gegeben. Mit einem Ergebnis wurde für Samstag gerechnet.
Der 59-jährige Kagame hatte sich 2015 in einem Volksentscheid eine überwältigende Zustimmung für eine Verfassungsänderung geholt. Sie ermöglichte ihm die Kandidatur für eine dritte Amtszeit. Als einzige Gegenkandidaten waren der Grünen-Vorsitzende Frank Habineza und der unabhängige Kandidat Philippe Mpayimana zugelassen. Beide gelten als weitgehend unbekannt.
Im Jahr 1994 hatte Kagame mit seiner Rebellengruppe Patriotische Front Ruandas (FPR) die Regierung aus Hutu-Extremisten gestürzt und damit den Völkermord an bis zu einer Million Angehörigen der Tutsi-Minderheit und gemäßigten Hutu beendet.
Der Tutsi Kagame war zunächst Vizepräsident und Verteidigungsminister. Im Jahr 2000 wurde er erstmals zum Staatschef gewählt. Kagame werden das rasante Wirtschaftswachstum und die Entwicklungsfortschritte Ruandas zugute gehalten. Seine Anhänger preisen ihn als Visionär, der dem kleinen zentralafrikanischen Land den Weg aus der Armut weist und das grausame Genozid der 90er Jahre aufarbeitet.
Für seine Gegner ist Kagame ein Autokrat, der Ruanda autoritär regiert, demokratische Rechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit massiv einschränkt und seine politischen Gegner systematisch unterdrückt.
Kagame-Kritiker endeten im Gefängnis, wurden ins Exil getrieben oder ermordet. Seine Gegner verweisen darauf, dass die Verfassungsänderung es dem Staatschef theoretisch erlaubt, zweimal wiedergewählt zu wählen und bis 2034 im Amt zu bleiben. (A.Nikiforov--DTZ)