Deutsche Tageszeitung - Fast ein Drittel der Bundestagsabgeordnete hat Nebeneinkünfte

Fast ein Drittel der Bundestagsabgeordnete hat Nebeneinkünfte


Fast ein Drittel der Bundestagsabgeordnete hat Nebeneinkünfte
Fast ein Drittel der Bundestagsabgeordnete hat Nebeneinkünfte / Foto: ©

Die Bundestagsabgeordneten verdienen kräftig dazu: Fast ein Drittel hat in der zu Ende gehenden Legislaturperiode Nebeneinkünfte erzielt, wie aus einer Studie der Otto-Brenner-Stiftung hervorgeht. 193 der 655 Parlamentarier geben eine "entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat" an. Knapp 81 Prozent der Einnahmen von geschätzt 37,6 Millionen Euro entfielen demnach auf die Unionsfraktion. Die Organisation abgeordnetenwatch geht von mindestens 26,5 Millionen Euro aus.

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Die Nebeneinkünfte lassen sich nur schätzen, weil die Abgeordnete sie nicht auf Euro und Cent genau angeben müssen, sondern nur in Stufen. Nach den Berechnungen der Otto-Brenner-Stiftung entfielen knapp 16 Prozent der Einnahmen auf SPD-Abgeordnete, 2,2 Prozent auf Parlamentarier der Linken. Die Grünen brachten es lediglich auf einen Anteil von einem Prozent.

Anwälte seien nicht nur die im Parlament überrepräsentierteste Berufsgruppe, sondern bildeten auch unter den "Aufstockern" die größte Teilgruppe, hieß es in der Studie der Otto-Brenner-Stiftung der IG Metall. Selbstständige und Anwälte stellten ihre Tätigkeit auch keineswegs nach Übernahme eines Mandats ein, sondern setzten diese in der Legislaturperiode fort.

Die Parlamentarier müssen ihre Nebeneinkünfte in zehn Stufen von mehr als 1000 bis 3500 Euro in der ersten Stufe bis zur letzten Stufe von mehr als 250.000 Euro monatlich angeben. Etwas weniger als die insgesamt 193 Parlamentarier - nämlich 178 - machten beiden Untersuchungen zufolge Angaben zu Nebeneinkünften, die über 1000 Euro lagen.

Der Mindestverdienst lag seit der letzten Wahl im Jahr 2013 abgeordnetenwatch zufolge zusammengerechnet bei 26,5 Millionen Euro, wenn innerhalb der zehn Stufen immer der niedrigste Betrag angenommen wurde. Wird den Berechnungen der Höchstwert der jeweiligen Einkommensstufe angenommen, liegen die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten sogar bei bis zu 48,7 Millionen Euro. Da die Höchststufe für Einkünfte von mehr als 250.000 Euro nach oben hin offen ist, hat abgeordnetenwatch zur Berechnung der maximalen Einkünfte immer einen Betrag von 250.000 Euro herangezogen.

Der frühere Bildungsminister Heinz Riesenhuber (CDU) erhielt nach Angaben von abgeordnetenwatch als stellvertretender Verwaltungsratschef der Schweizer Beteiligungsgesellschaft HBM Healthcare Investments AG in den vergangenen vier Jahren mindestens 350.000 Euro. Im Bundestag sitzt Riesenhuber im Wirtschaftsausschuss, weshalb sich ein Interessenkonflikt ergebe.

Die frühere Gesundheitsministerien Ulla Schmidt (SPD) habe mindestens 127.500 Euro als Verwaltungsrätin des Schweizer Pharmakonzerns Siegfried Holding AG gemeldet. Durch Schmidts früheres Ministeramt ergebe sich auch hier ein Interessenkonflikt.

Spitzenreiter ist abgeordnetenwatch zufolge der CSU-Abgeordnete Philipp Graf Lerchenfeld mit Nebeneinkünften zwischen knapp 2,2 Millionen und knapp 3,2 Millionen Euro. Er ist allerdings Landwirt und muss den Umsatz angeben, nicht den Gewinn.

Abgeordnetenwatch bemängelte, dass nicht immer zu erkennen sei, von wem ein Abgeordneter Geld erhält. Ersichtlich sei es bei Unternehmensposten. Freiberufler und Selbständige könnten ihre Geldgeber aber hinter Bezeichnungen wie "Kunde", "Vertragspartner" oder "Mandant" verbergen.

Die Otto-Brenner-Stiftung forderte härtere Regelungen für die Nebentätigkeiten. Sie "könnten längst enger gefasst sein und müssen endlich strenger reguliert werden", erklärte Geschäftsführer Jupp Legrand.

(W.Novokshonov--DTZ)

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