Städtebund gegen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat Forderungen nach einem Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung von Grundschülern zurückgewiesen. Für die gesetzlich garantierte Betreuung in Grundschulen seien weder genügend Räumlichkeiten noch genügend Personal da, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg nach Informationen von Deutsche Tageszeitung, in einem Interview am heutigen Dienstag (01.08.2017).
Zudem sollten keine neuen Rechtsansprüche erhoben werden, solange etwa der Rechtsanspruch auf Betreuung von Kleinkindern nicht vollständig umgesetzt sei, warnte er. Zwar sei es den Kommunen weitestgehend gelungen, dem 2013 eingeführten Rechtsanspruch auf eine Kita-Platz gerecht zu werden. Doch der Bedarf sei nicht gedeckt.
"Vor diesem Hintergrund ist es illusorisch einen weiteren Rechtsanspruch für alle Kinder im Grundschulalter einzuführen", sagte Landsberg. Abgesehen von Personal und Räumlichkeiten fehlten etwa fünf Milliarden Euro, um die 560.000 Grundschulkinder zu betreuen.
Eine Studie im Auftrag des Familienministeriums hatte ergeben, dass 44 Prozent der Grundschüler in Deutschland keinen Betreuungsplatz nach dem Unterricht haben. SPD-Familienministerin Katarina Barley und CDU-Generalsekretär Peter Tauber forderten daraufhin einen Rechtsanspruch, um diese Lücke zu schließen. (U.Beriyev--DTZ)