Deutsche Tageszeitung - Verkauf von mutmaßlich gefälschtem Warhol: Kunstexperte in Berlin vor Gericht

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Verkauf von mutmaßlich gefälschtem Warhol: Kunstexperte in Berlin vor Gericht


Verkauf von mutmaßlich gefälschtem Warhol: Kunstexperte in Berlin vor Gericht
Verkauf von mutmaßlich gefälschtem Warhol: Kunstexperte in Berlin vor Gericht / Foto: © AFP/Archiv

Wegen des Verkaufs eines mutmaßlich gefälschten Werks des Pop-Art-Künstlers Andy Warhol muss sich ein Berliner Kunstexperte seit Dienstag vor Gericht verantworten. Der 69-Jährige soll den Siebdruck für 676 Dollar erworben und diesen gemeinsam mit einem mittlerweile gestorbenen Berliner Galeristen an einen Kunstsammler als Original verkauft haben, wie aus der am Dienstag verlesenen Anklage hervorgeht. Dieser soll 500.000 Euro bezahlt haben.

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Der Kunstsammler, ein Berliner Immobilienunternehmer, tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf. In einem sogenannten Adhäsionsantrag hieß es von der Vertretung der Nebenklage, der Angeklagte habe den bei einer Onlineauktion erstandenen Druck auf einen Keilrahmen spannen und einen Wasserschaden restaurieren lassen. Gemeinsam mit dem Berliner Galeristen habe er dann den Plan gefasst, das Werk zu verkaufen und sich rechtswidrig zu bereichern. Dargestellt war die US-Schauspielerin Marilyn Monroe.

Nach der Restaurierung soll der Galerist das Werk 2017 in seiner Galerie gezeigt und den Bauunternehmer gezielt auf das angebliche Original aufmerksam gemacht haben, erklärte die Nebenklage. Kurze Zeit später soll der Galerist den Geschädigten von einer Kunstmesse angerufen und von einem angeblichen weiteren Interessenten berichtet haben, um den Druck zu erhöhen. Schließlich habe der Sammler 500.000 Euro überwiesen, von denen 400.000 Euro an den Angeklagten gingen.

Dass es sich bei dem Werk um eine Fälschung handelt, ist aus Sicht von Staatsanwaltschaft und Nebenklage unbestritten. So habe das Landeskriminalamt (LKA) festgestellt, dass sich auf der Leinwand unter dem Bild eine Fotografie befinde, die Warhol zeige, erklärte die Vertretung der Nebenklage. Diese könne frühestens 1975 entstanden sein, das Monroe-Bild soll aber angeblich aus dem Jahr 1962 stammen.

Für den Prozess wurden zunächst sechs Verhandlungstage bis Mitte Dezember anberaumt. Als Zeugen wurden unter anderen der zuständige LKA-Fahnder geladen, der laut Kammer das strittige Werk am kommenden Dienstag mit zur Verhandlung bringen wird.

(P.Hansen--DTZ)

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