Deutsche Tageszeitung - Gericht lässt Klage gegen Netflix wegen Darstellung in "Das Damengambit" zu

Gericht lässt Klage gegen Netflix wegen Darstellung in "Das Damengambit" zu


Gericht lässt Klage gegen Netflix wegen Darstellung in "Das Damengambit" zu
Gericht lässt Klage gegen Netflix wegen Darstellung in "Das Damengambit" zu

Ein Gericht in Los Angeles hat die Klage einer georgischen Schachspielerin gegen den Streamingdienst Netflix wegen ihrer Darstellung in der erfolgreichen Serie "Das Damengambit" zugelassen. Bundesrichterin Virginia Phillips begründete ihre Entscheidung damit, dass "die Tatsache, dass es sich bei der Serie um ein fiktionales Werk handelt, Netflix nicht von der Haftung für Verleumdung befreit". Nona Gaprindaschwili hatte Netflix im Herbst auf fünf Millionen Dollar (4,24 Millionen Euro) Schadenersatz verklagt.

Textgröße ändern:

Die Darstellung ihrer Person sei "sexistisch und herabsetzend", hieß es in der Klageschrift, die Gaprindaschwili bei dem Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien einreichte. Die Behauptung einer Figur in der Serie, dass die Georgierin niemals in Schach-Turnieren gegen Männer angetreten sei, sei "erwiesenermaßen falsch".

Die 80-Jährige hatte 1968, dem Jahr, in dem auch die Serie spielt, gegen dutzende männliche Konkurrenten gespielt. Zu allem Überfluss sei Gaprindaschwili im "Damengambit" als Russin statt als Georgierin beschrieben worden.

Die Anwälte von Netflix hatten versucht, die Klage mit der Begründung abzuweisen, dass es sich bei der Serie um ein fiktionales Werk handle und sie daher durch die Meinungsfreiheit geschützt sei. Richterin Phillips befand am Donnerstag jedoch, dass dieser Umstand Netflix nicht von der Haftung befreie.

"Das Damengambit" ist die erfolgreichste Mini-Serie von Netflix überhaupt. Nach Angaben des Streamingdienstes schauten allein in den ersten 28 Tagen 62 Millionen Haushalte die Geschichte des fiktiven Schachgenies Beth Harmon. Die Serie mit Anya Taylor-Joy in der Hauptrolle trieb weltweit den Verkauf von Schachbrettern in die Höhe.

(V.Varonivska--DTZ)

Empfohlen

Bericht: Hollywood-Schauspieler Val Kilmer mit 65 Jahren gestorben

Hollywood-Schauspieler Val Kilmer ist einem Medienbericht zufolge tot. Der aus Filmen wie "Top Gun", "Heat" und "Batman Forever" bekannte US-Darsteller starb im Alter von 65 Jahren an den Folgen einer Lungenentzündung, wie die "New York Times" am Dienstag unter Berufung auf seine Tochter Mercedes Kilmer berichtete.

Gericht: Eventim darf Käufern Ticketversicherung nicht wiederholt anbieten

Die Ticketplattform Eventim darf kostenpflichtige Ticketversicherungen beim Kartenkauf für Veranstaltungen nicht wiederholt und über ein Pop-Up-Fenster anbieten. Dadurch könne eine "unzulässige Beeinflussung" der Verbraucherinnen und Verbraucher vorliegen, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg hervorgeht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) hatte die Klage eingereicht. (Az. 3 UKl 11/24 e)

Britischer Sender BBC steht vor "beispiellosen" Finanzierungsproblemen

Der britische Rundfunksender BBC steht nach eigenen Angaben vor "beispiellosen" Finanzierungsproblemen. "Ohne ein Eingreifen wird es schwierig sein, den aktuellen Anspruch und Umfang" des Sendeinhalts aufrechtzuerhalten, erklärte der Sender in seinem am Montag veröffentlichten Strategieplan für das kommende Jahr. Die erwarteten Einnahmen dieses Jahres liegen demnach eine Milliarde Pfund (etwa 1,2 Milliarden Euro) hinter denen des Jahres 2010.

Gericht untersagt Schrauben an denkmalgeschützen "Zuckerbäckerbauten" in Berlin

Herabfallende Fliesen an denkmalgeschützten sogenannten Zuckerbäckerbauten im Osten Berlins dürfen einem Gerichtsurteil zufolge nicht mit Schrauben befestigt werden. Aus Sicht des Verwaltungsgerichts Berlin würde dadurch das Erscheinungsbild der Gebäude aus den 1950er Jahren wesentlich beeinträchtigt, teilte eine Gerichtssprecherin am Montag mit. Damit bestätigte die Kammer eine Entscheidung des zuständigen Bezirksamts.

Textgröße ändern: