Deutsche Tageszeitung - Urteil in Maskenstreit von Weimar: BGH bestätigt Bewährungsstrafe gegen Amtsrichter

Urteil in Maskenstreit von Weimar: BGH bestätigt Bewährungsstrafe gegen Amtsrichter


Urteil in Maskenstreit von Weimar: BGH bestätigt Bewährungsstrafe gegen Amtsrichter
Urteil in Maskenstreit von Weimar: BGH bestätigt Bewährungsstrafe gegen Amtsrichter / Foto: © AFP/Archiv

Am Bundesgerichtshof (BGH) ist am Mittwoch ein langer Rechtsstreit aus der Pandemiezeit zu Ende gegangen. Der zweite Strafsenat in Karlsruhe bestätigte das Urteil gegen einen Amtsrichter aus dem thüringischen Weimar wegen Rechtsbeugung. Christian D. hatte demnach sein Richteramt missbraucht, als er im April 2021 im Eilverfahren an zwei Schulen die Coronaschutzmaßnahmen kippte. (Az. 2 StR 54/24)

Textgröße ändern:

Er handelte als Familienrichter und begründete seine Entscheidung mit dem Kindeswohl. Sie wurde wenige Wochen später auf eine Beschwerde des Landes Thüringen hin vom Oberlandesgericht Jena wieder aufgehoben, weil D. gar nicht zuständig war. Das bestätigte auch der BGH im November 2021.

Außerdem musste D. sich vor dem Landgericht Erfurt wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung verantworten. Richterinnen und Richter müssen unparteilich sein, das ist ein fundamentales rechtsstaatliches Prinzip, wie die Vorsitzende Richterin Eva Menges bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe ausführte. Im Fall von D. hatte das Erfurter Gericht aber festgestellt, dass er schon im Februar 2021 entschieden hatte, eine solche Entscheidung zu Coronamaßnahmen an Schulen zu treffen - bevor es überhaupt ein entsprechendes Verfahren an seinem Gericht gab.

Er wirkte dann darauf hin, dass ein solches Verfahren in seinen Geschäftsbereich kam. So suchte er dem Urteil zufolge beispielsweise gezielt nach Familien, deren Nachnamen mit den passenden Buchstaben begannen und die ein solches Verfahren beginnen könnten. Schon vorher habe er über seine private Mailadresse heimlich eine Sachverständige kontaktiert, die durch Kritik an den Coronamaßnahmen aufgefallen war. Auch später habe es solche Mails gegeben.

D. wählte gezielt Gutachter aus, die mit seiner vorgefassten Rechtsauffassung übereinstimmten, wie es im Urteil hieß. Sein Richteramt habe er zielgerichtet benutzt und missbraucht. Das Landgericht verurteilte ihn deshalb im August 2023 zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Dagegen zogen sowohl der Angeklagte selbst auch als die Staatsanwaltschaft vor den BGH. Dieser überprüfte das Urteil, verwarf aber nun beide Revisionen. Das Landgericht habe keine Rechtsfehler gemacht, entschied der BGH. Das Urteil gegen D. wurde damit rechtskräftig.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

Zweites Kind stirbt in den USA an Masern

In den USA ist ein zweites Kind an Masern gestorben. Ein Krankenhaus in der texanischen Stadt Lubbock gab am Sonntag den Tod eines wegen Masern behandelten Kindes bekannt. Das Kind im Schulalter war demnach nicht gegen die höchst ansteckende Viruserkrankung geimpft und hatte keine bekannten Vorerkrankungen.

Sieger der renommierten Wissenschaftsauszeichnung Breakthrough Prize stehen fest

Die diesjährigen Sieger der renommierten Wissenschaftsauszeichnung Breakthrough Prize stehen fest. Für ihre Arbeit im Bereich der Lebenswissenschaften werden unter anderem der US-Molekularbiologe David Liu, der US-Neurologe Stephen Hauser, der italienische Epidemiologe Alberto Ascherio und der US-israelische Mathematiker Dennis Gaitsgory geehrt, wie die Stiftung Breakthrough Prize am Samstag auf ihrer Website verkündete. Auch der Leiter des Max-Planck-Instituts für Mathematik in Bonn, der US-Israeli Gaitsgory, zählt zu den diesjährigen Preisträgern.

Lauterbach geht von Fortführung der Klinikreform in neuer Regierung aus

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geht von einer Fortführung der von ihm auf den Weg gebrachten Klinikreform aus, die die Zahl der Krankenhäuser in Deutschland reduzieren soll. "Die Reform wird nicht verwässert", sagte Lauterbach dem Deutschlandfunk im Interview der Woche vom Wochenende. Die Unionsverhandler seien "diesbezüglich super fair" gewesen, sagte Lauterbach. Dafür sei er "sehr dankbar".

Krankenkasse KKH: Zahl der Heuschnupfen-Diagnosen bleibt konstant hoch

Die Zahl der Heuschnupfendiagnosen bleibt nach einer Analyse der Kaufmännischen Krankenkasse konstant hoch. Im Jahr 2023 diagnostizierten Ärzte bundesweit bei rund jedem 18. KKH-versicherten Menschen einen pollenbedingten Heuschnupfen, wie die Kasse am Donnerstag in Hannover mitteilte. Zehn Jahre zuvor war etwa jeder 19. Mensch betroffen.

Textgröße ändern: