Deutsche Tageszeitung - Bericht: Stark-Watzinger will Auflagen für Stammzellenforschung und Kernfusion lockern

Bericht: Stark-Watzinger will Auflagen für Stammzellenforschung und Kernfusion lockern


Bericht: Stark-Watzinger will Auflagen für Stammzellenforschung und Kernfusion lockern
Bericht: Stark-Watzinger will Auflagen für Stammzellenforschung und Kernfusion lockern / Foto: © AFP

Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) will einem Zeitungsbericht zufolge die Auflagen zur Forschung an Embryonen und Stammzellen oder auch der Kernfusion lockern. Die entsprechenden deutschen Gesetze seien zu strikt und nicht mehr zeitgemäß, zitiert die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" aus einem Papier aus dem Ministerium. Auch das EU-Gesetz für Künstliche Intelligenz sieht die Ministerin demnach kritisch.

Textgröße ändern:

Das Embryonenschutzgesetz und das Stammzellgesetz setzten der Forschung "zu enge Grenzen - auch bei den Möglichkeiten zu internationaler Kooperation", heißt es in dem Schreiben weiter, das laut "FAS" an verschiedene Forschungsorganisationen versandt wurde. Der rechtliche Rahmen bedürfe "deshalb dringend einer Überarbeitung".

Zur Kernfusion heißt es, dass diese nicht denselben strengen Regeln unterliegen sollte wie die viel riskantere Kernspaltung. "Deshalb sollte schnellstmöglich mit den Vorbereitungen zur Erarbeitung eines Fusionsgesetzes begonnen werden." Die Kernfusion kann möglicherweise zur Stromerzeugung genutzt werden. Die entsprechende Forschung befindet sich derzeit noch einem frühen Stadium.

Das Embryonenschutzgesetz regelt die künstliche Befruchtung per In-Vitro-Fertilisation. Es soll missbräuchliche Anwendungen der Technologie verhindern. Kritisiert wird es seit längerem, etwa würden Paare wegen der strengen Regeln ins Ausland fahren, um die künstliche Befruchtung dort vornehmen zu lassen. Das Stammzellengesetz verbietet Einfuhr und Verwendung menschlicher Stammzellen bis auf enge Ausnahmen zu Forschungszwecken.

Das KI-Gesetz der EU kritisiert Forschungsministerin Stark-Watzinger der "FAS" zufolge als zu restriktiv. Bei der Umsetzung in nationales Recht müssten daher "forschungsoffene Experimentierräume geschaffen werden". Auf EU-Ebene will sie sich außerdem für Änderungen am Gesetz einsetzen. Das KI-Gesetz trat am Donnerstag in Kraft, es verbietet etwa KI-Anwendungen, die Menschen nach Kriterien wie Hautfarbe oder ihrer religiösen Ansichten in Gruppen einteilen.

Allgemein beklagt die FDP-Politikerin "eine zu starke Gewichtung von Risiken in der Technikfolgenabschätzung" in Deutschland.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

"Da geht es um alles": Lauterbach wirbt vor Bundesratsvotum für Klinikreform

Vor der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor dem Scheitern der Krankenhausreform gewarnt. "Da geht es um alles", schrieb Lauterbach am Donnerstag im Netzwerk X mit Blick auf das Votum der Länderkammer. "Die Reform würde durch mehr Spezialisierung jeden Tag Menschen das Leben retten." Ob die Länder das Reformgesetz am Freitag passieren lassen, war allerdings unklar. Vor allem die unionsgeführten Bundesländer leisten Widerstand.

Deutlich weniger Kinder und Jugendliche mit Alkoholvergiftung im Krankenhaus

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland mit einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus landeten, ist 2023 deutlich zurückgegangen. Bundesweit sei im Vergleich zu 2022 ein Rückgang um 19 Prozent zu verzeichnen, teilte die Krankenkasse DAK-Gesundheit am Donnerstag in Hamburg mit. Sie bezog sich dabei auf Zahlen des Statistischen Bundesamts.

"Wir verlieren jeden Tag Leben": Lauterbach verteidigt Krankenhausreform

Vor der Abstimmung im Bundesrat am Freitag hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die geplante Krankenhausreform verteidigt. "Wir verlieren jeden Tag Leben, weil wir nicht genug spezialisiert sind", sagte er am Donnerstag im ARD-"Morgenmagazin". Daher seien Investitionen und auch Schließungen einzelner Kliniken nötig.

Urteil in Maskenstreit von Weimar: BGH bestätigt Bewährungsstrafe gegen Amtsrichter

Am Bundesgerichtshof (BGH) ist am Mittwoch ein langer Rechtsstreit aus der Pandemiezeit zu Ende gegangen. Der zweite Strafsenat in Karlsruhe bestätigte das Urteil gegen einen Amtsrichter aus dem thüringischen Weimar wegen Rechtsbeugung. Christian D. hatte demnach sein Richteramt missbraucht, als er im April 2021 im Eilverfahren an zwei Schulen die Coronaschutzmaßnahmen kippte. (Az. 2 StR 54/24)

Textgröße ändern: