Deutsche Tageszeitung - Bericht: Lauterbach legt Regelung für Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige vor

Bericht: Lauterbach legt Regelung für Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige vor


Bericht: Lauterbach legt Regelung für Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige vor
Bericht: Lauterbach legt Regelung für Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige vor / Foto: © AFP/Archiv

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat einem Medienbericht zufolge eine Gesetzesänderung vorgelegt, um den Verkauf von Lachgas an Minderjährige zu stoppen und K.O.-Tropfen zu verbieten. Die "Rheinische Post" (Donnerstagsausgabe) berichtete, in dem Änderungsantrag seien Einschränkungen für die Herstellung, den Handel, den Erwerb und den Besitz von Lachgas vorgesehen. Für Kinder und Jugendliche soll demnach künftig ein grundsätzliches Verkaufs- und Besitzverbot gelten.

Textgröße ändern:

Dem Änderungsantrag zufolge soll die industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Nutzung von Lachgas als "anerkannte Verwendung" erlaubt bleiben, solange ein Missbrauch des Stoffes als Rauschmittel ausgeschlossen werden könne. Hintergrund ist dem Bericht nach, dass Lachgas auch in der Industrie etwa zum Aufschäumen von Sahne zum Einsatz kommt oder in der Medizin und Wissenschaft genutzt wird.

Auch die Chemikalien Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol, die seit einiger Zeit als sogenannte K.O.-Tropfen für Sexualstraftaten genutzt werden und als "Vergewaltigungsdroge" gelten, werden dem Zeitungsbericht zufolge von der Änderung erfasst. Mit der Gesetzesänderung wären sie demnach verboten.

Der "Rheinischen Post" zufolge soll die Gesetzesänderung nach der Sommerpause umgesetzt werden und könnte noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Lachgas wird immer häufiger als Partydroge genutzt. Es ist in Deutschland legal erhältlich und wird häufig aus Sahnekartuschen oder Luftballons inhaliert. Die Risiken würden dabei oft unterschätzt, mahnen Expertinnen und Experten. Negative Folgen seien Schwindelanfälle, Übelkeit und Lähmungserscheinungen.

Lauterbach forderte derweil auch ein Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens von 14- bis 16-Jährigen. "Aus gesundheitspolitischer Sicht kann es zu diesem Thema keine zwei Meinungen geben. Das sogenannte begleitete Trinken sollte untersagt werden", sagte er den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Donnerstagsausgaben). Die Anwesenheit von Erwachsenen ändere nichts an der Schädlichkeit von Alkohol für Kinder.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

KKH-Daten: Diagnosen von schwarzem und weißem Hautkrebs deutlich gestiegen

Die Zahl der Diagnosen von schwarzem und weißem Hautkrebs sind deutlich gestiegen. Das belegen Daten der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), welche die Kasse am Donnerstag in Hannover veröffentlichte. Zwischen 2013 und 2023 erhöhte sich demnach die Zahl der Versicherten, die deutschlandweit aufgrund der Diagnose schwarzer Hautkrebs in ärztlicher Behandlung waren, um 28 Prozent.

Coronaimpfpflicht für Gesundheitspersonal: Verwaltungsgericht ruft Karlsruhe an

Ein Rechtsstreit um eine in der Coronakrise wegen eines fehlenden Immunitätsnachweises mit einem Tätigkeitsverbot belegte Pflegekraft eines niedersächsischen Krankenhauses wird das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Das Verwaltungsgericht in Osnabrück entschied nach eigenen Angaben vom Dienstag, den Fall wegen massiver Zweifel an der Verfassungmäßigkeit des entsprechenden Paragrafen im damaligen Infektionsschutzgesetz den Richtern in Karlsruhe vorzulegen. Ihm selbst komme keinerlei "Normverwerfungskompetenz" vor, erklärte das Gericht.

EU-Rechnungshof: Corona-Hilfen verzögern sich

Der Europäische Rechnungshof hat Verzögerungen bei der Auszahlung der Corona-Hilfsgelder bemängelt. Wenn die Mittel aus dem milliardenschweren EU-Wiederaufbaufonds weiter so langsam flössen wie bisher, könnten Projekte nicht fristgemäß bis 2026 abgeschlossen werden, warnten die Rechnungsprüfer in einem am Montag veröffentlichten Sonderbericht. In Ländern wie Italien oder Rumänien drohten Investitionen damit in den Sand gesetzt zu werden.

BGH hebt Verurteilung von Essener Oberarzt wegen Totschlags an Coronapatient auf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines ehemaligen Oberarztes aus Essen wegen Totschlags an einem Coronapatienten aufgehoben. Ein weiteres Urteil gegen den Mann wegen zweifachen versuchten Totschlags bleibt dagegen bestehen, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Das Essener Landgericht hatte festgestellt, dass der Arzt insgesamt drei schwer kranken Patienten auf der Intensivstation Medikamente gegeben hatte, nachdem die Behandlung abgebrochen worden war und die Patienten im Sterben lagen. (Az. 4 StR 138/22 und 4 StR 10/23)

Textgröße ändern: