Deutsche Tageszeitung - Studie: Absatz von Kinder- und Jugendfahrrädern drastisch eingebrochen

Studie: Absatz von Kinder- und Jugendfahrrädern drastisch eingebrochen


Studie: Absatz von Kinder- und Jugendfahrrädern drastisch eingebrochen
Studie: Absatz von Kinder- und Jugendfahrrädern drastisch eingebrochen / Foto: © AFP/Archiv

Der Absatz von Kinder- und Jugendfahrrädern ist in den vergangenen Jahren deutlich eingebrochen. Wie eine Analyse des Fahrradmarkts durch die Beratungsfirma EY ergab, schrumpften die Verkäufe in diesem Bereich im vergangenen Jahr um acht Prozent, seit 2019 sind es sogar 37 Prozent. Der Anteil von Kinder- und Jugendfahrrädern am Gesamtmarkt reduzierte sich gegenüber 2019 um mehr als die Hälfte auf nur noch drei Prozent.

Textgröße ändern:

Die Geburtenrate könne dafür nicht als Erklärung herangezogen werden, vielmehr könnte die stark sinkende Zahl "auf den seit Corona allgemein beobachteten Trend zu weniger Bewegung bei Kindern zurückzuführen sein", erläuterte EY-Experte Stefan Mohr. "Kinder und Jugendliche in Deutschland verbringen zu wenig Zeit mit körperlichen Aktivitäten – das spürt die Fahrradbranche jetzt schon."

Auch insgesamt war der Absatz von Fahrrädern in Deutschland im vergangenen Jahr rückläufig, wie aus der Marktanalyse weiter hervorgeht. So ging der Absatz von E-Bikes um fünf Prozent auf 2,1 Millionen zurück, zugleich stieg der durchschnittliche Verkaufspreis um ebenfalls fünf Prozent auf 2950 Euro. Treiber dieser Entwicklung waren die überdurchschnittlich teuren E-Lastenräder - deren Absatz hat sich seit 2019 fast vervierfacht.

Noch größer war der Einbruch bei den mechanischen Rädern: So wurden vergangenes Jahr 1,9 Millionen solcher Räder verkauft, das war verglichen mit dem Vorjahr ein Rückgang um 21 Prozent. Die Preise sanken im Schnitt um fünf Prozent auf 470 Euro.

Derzeit konsolidiere sich der Markt, erklärten die EY-Experten und verwiesen auf eine stark schwankende Nachfrage verbunden mit punktuellen Lieferproblemen seit Beginn der Pandemie. Dadurch nehme der Wettbewerb zu und der Preisdruck steige. "Nicht alle Anbieter werden den aktuellen Ausleseprozess überleben", hieß es.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

KKH-Daten: Diagnosen von schwarzem und weißem Hautkrebs deutlich gestiegen

Die Zahl der Diagnosen von schwarzem und weißem Hautkrebs sind deutlich gestiegen. Das belegen Daten der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), welche die Kasse am Donnerstag in Hannover veröffentlichte. Zwischen 2013 und 2023 erhöhte sich demnach die Zahl der Versicherten, die deutschlandweit aufgrund der Diagnose schwarzer Hautkrebs in ärztlicher Behandlung waren, um 28 Prozent.

Coronaimpfpflicht für Gesundheitspersonal: Verwaltungsgericht ruft Karlsruhe an

Ein Rechtsstreit um eine in der Coronakrise wegen eines fehlenden Immunitätsnachweises mit einem Tätigkeitsverbot belegte Pflegekraft eines niedersächsischen Krankenhauses wird das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Das Verwaltungsgericht in Osnabrück entschied nach eigenen Angaben vom Dienstag, den Fall wegen massiver Zweifel an der Verfassungmäßigkeit des entsprechenden Paragrafen im damaligen Infektionsschutzgesetz den Richtern in Karlsruhe vorzulegen. Ihm selbst komme keinerlei "Normverwerfungskompetenz" vor, erklärte das Gericht.

EU-Rechnungshof: Corona-Hilfen verzögern sich

Der Europäische Rechnungshof hat Verzögerungen bei der Auszahlung der Corona-Hilfsgelder bemängelt. Wenn die Mittel aus dem milliardenschweren EU-Wiederaufbaufonds weiter so langsam flössen wie bisher, könnten Projekte nicht fristgemäß bis 2026 abgeschlossen werden, warnten die Rechnungsprüfer in einem am Montag veröffentlichten Sonderbericht. In Ländern wie Italien oder Rumänien drohten Investitionen damit in den Sand gesetzt zu werden.

BGH hebt Verurteilung von Essener Oberarzt wegen Totschlags an Coronapatient auf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines ehemaligen Oberarztes aus Essen wegen Totschlags an einem Coronapatienten aufgehoben. Ein weiteres Urteil gegen den Mann wegen zweifachen versuchten Totschlags bleibt dagegen bestehen, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Das Essener Landgericht hatte festgestellt, dass der Arzt insgesamt drei schwer kranken Patienten auf der Intensivstation Medikamente gegeben hatte, nachdem die Behandlung abgebrochen worden war und die Patienten im Sterben lagen. (Az. 4 StR 138/22 und 4 StR 10/23)

Textgröße ändern: