Deutsche Tageszeitung - Patente auf Natur: UN-Einigung auf Abkommen gegen Biopiraterie

Patente auf Natur: UN-Einigung auf Abkommen gegen Biopiraterie


Patente auf Natur: UN-Einigung auf Abkommen gegen Biopiraterie
Patente auf Natur: UN-Einigung auf Abkommen gegen Biopiraterie / Foto: © AFP

Über 190 Staaten haben sich am Freitag auf ein Abkommen gegen sogenannte Biopiraterie geeinigt. Der Text soll die Patentierung genetischer Ressourcen wie Heilpflanzen regeln, insbesondere wenn deren Nutzung auf traditionellem Wissen basiert, wie die UN-Organisation für Geistiges Eigentum (Wipo) in Genf mitteilte. Die Verhandlungen hatten mehr als 20 Jahre gedauert.

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Als genetische Ressourcen gelten etwa Heilpflanzen, landwirtschaftliche Nutzpflanzen und Tierrassen. Sie werden von Unternehmen in zunehmendem Maße für Kosmetika, Saatgut, Arzneimittel, Biotechnologie und Nahrungsergänzungsmittel verwendet. Nach Angaben der Vereinten Nationen haben sie in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte in den Bereichen Gesundheit, Klima und Ernährungssicherheit ermöglicht. Biopiraterie bedeutet, dass Länder oder Gemeinschaften, aus denen das traditionelle Wissen stammt, nicht entschädigt oder an den daraus resultierenden Gewinnen beteiligt werden.

Patente spielen dabei eine zentrale Rolle. Während natürliche genetische Ressourcen nicht direkt als geistiges Eigentum geschützt werden können, können Erfindungen, die darauf basieren, patentiert werden. Dabei ist bislang nicht vorgeschrieben, den Ursprung der Innovation offenzulegen. Insbesondere Entwicklungsländer fürchten deshalb, dass Patente vor allem zulasten indigener Völker gehen.

In den jahrelangen Verhandlungen ging es daher vor allem um einen Interessenausgleich zwischen reicheren Ländern auf der einen Seite und ärmeren Ländern und indigenen Gruppen auf der anderen. Der Vertragstext sieht vor, dass Patentanmelder nunmehr offenlegen müssen, woher die in einer Erfindung verwendeten genetischen Ressourcen und das damit verbundene traditionelle Wissen stammen.

Zum einen soll so zunächst festgestellt werden, dass eine zu patentierende Erfindung tatsächlich neu ist. Außerdem sollen Länder und lokale Gemeinschaften ihr Einverständnis zur Nutzung ihrer genetischen Ressourcen geben. Wichtigster Streitpunkt waren die Sanktionen bei Zuwiderhandlungen. Einige Länder forderten etwa, dass Patente einfacher wieder entzogen werden können. Reichere Länder kritisierten scharfe Sanktionen als innovationshemmend.

Das Ergebnis sei "ein realistischer, ein ausgewogener Text", sagte der Unterhändler eines westlichen Staates der Nachrichtenagentur AFP. Der Verhandlungsführer und brasilianische Botschafter, Guilherme de Aguiar, sprach vom "bestmöglichen Kompromiss".

"Ich würde nicht so weit gehen zu sagen, dass es revolutionär ist", sagte Antony Scott Taubman, der 2001 die zuständige Abteilung bei der Wipo gegründet hatte, inzwischen aber nicht mehr bei der Organisation arbeitet. "Was wir hier konzeptionell sehen, ist die Anerkennung, dass die Anmeldung eines Patents kein rein technischer Schritt ist." Es werde festgeschrieben, dass der Patentanmelder auch Verpflichtungen hat, sagte Taubman AFP.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

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