Deutsche Tageszeitung - Reform soll Rettungsdienst und Kliniken entlasten - Notfallnummern werden vernetzt

Reform soll Rettungsdienst und Kliniken entlasten - Notfallnummern werden vernetzt


Reform soll Rettungsdienst und Kliniken entlasten - Notfallnummern werden vernetzt
Reform soll Rettungsdienst und Kliniken entlasten - Notfallnummern werden vernetzt / Foto: © AFP

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat seine Reform der medizinischen Notfallversorgung in Deutschland vorgestellt, die Rettungsdienste und Krankenhäuser entlasten soll. Kernpunkt der Reform ist eine verbesserte Patientensteuerung durch die engere Vernetzung der bundesweiten Notrufnummer 112 mit dem telefonischen kassenärztlichen Bereitschaftsdienst, der unter der Nummer 116 117 erreichbar ist. Damit sollen verzichtbare Einsätze von Rettungsdienst und Notfallambulanzen künftig verhindert werden. Bisher würden viele Patienten in Krankenhäuser eingeliefert, "die da nicht hingehören", sagte Lauterbach am Dienstag in Berlin.

Textgröße ändern:

25 bis 30 Prozent der Patienten in Notaufnahmen könnten Lauterbach zufolge auch in Arztpraxen versorgt werden oder seien sogar gar keine Notfälle. Hier gebe es ein "unfassbar großes Potenzial, um Geld zu sparen und gleichzeitig die Versorgung der Patienten zu verbessern", sagte Lauterbach.

Die Leitstellen von Rettungsdienst (112) und der kassenärztlichen Vereinigungen (116 117) sollen dafür künftig "wie kommunizierende Röhren" arbeiten, sagte Lauterbach. Anrufer sollen so "wechselseitig" schneller von einer Leitstelle in die andere übergeben werden können, heißt es in dem Reformentwurf, den die Bundesregierung laut Gesundheitsministerium "in Kürze" vorlegen wolle.

Eine "systematische und softwaregestützte Ersteinschätzung" solle ermitteln, ob der Patient ein Notfall sei und ob dieser eine Versorgung im Krankenhaus oder sogar des Rettungsdienstes benötigt. "Im Notfall sollen Patientinnen und Patienten dort behandelt werden, wo sie am schnellsten und am besten versorgt werden", betonte Lauterbach. Das müsse nicht immer das Krankenhaus sein.

"In vielen Fällen ist die notdienstliche Akutversorgung sehr viel sinnvoller", sagte er. Häufig reiche auch der Besuch am nächsten Tag in der Hausarztpraxis. "Heute sind die Notfallzentren der Kliniken oft überfüllt, auch mit Patienten, die nicht im Krankenhaus versorgt werden müssten."

Das Gesetz soll im Januar 2025 in Kraft treten. In Kürze sollen auch Eckpunkte zu einer Rettungsdienstreform vorgestellt werden.

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

"Da geht es um alles": Lauterbach wirbt vor Bundesratsvotum für Klinikreform

Vor der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor dem Scheitern der Krankenhausreform gewarnt. "Da geht es um alles", schrieb Lauterbach am Donnerstag im Netzwerk X mit Blick auf das Votum der Länderkammer. "Die Reform würde durch mehr Spezialisierung jeden Tag Menschen das Leben retten." Ob die Länder das Reformgesetz am Freitag passieren lassen, war allerdings unklar. Vor allem die unionsgeführten Bundesländer leisten Widerstand.

Deutlich weniger Kinder und Jugendliche mit Alkoholvergiftung im Krankenhaus

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland mit einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus landeten, ist 2023 deutlich zurückgegangen. Bundesweit sei im Vergleich zu 2022 ein Rückgang um 19 Prozent zu verzeichnen, teilte die Krankenkasse DAK-Gesundheit am Donnerstag in Hamburg mit. Sie bezog sich dabei auf Zahlen des Statistischen Bundesamts.

"Wir verlieren jeden Tag Leben": Lauterbach verteidigt Krankenhausreform

Vor der Abstimmung im Bundesrat am Freitag hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die geplante Krankenhausreform verteidigt. "Wir verlieren jeden Tag Leben, weil wir nicht genug spezialisiert sind", sagte er am Donnerstag im ARD-"Morgenmagazin". Daher seien Investitionen und auch Schließungen einzelner Kliniken nötig.

Urteil in Maskenstreit von Weimar: BGH bestätigt Bewährungsstrafe gegen Amtsrichter

Am Bundesgerichtshof (BGH) ist am Mittwoch ein langer Rechtsstreit aus der Pandemiezeit zu Ende gegangen. Der zweite Strafsenat in Karlsruhe bestätigte das Urteil gegen einen Amtsrichter aus dem thüringischen Weimar wegen Rechtsbeugung. Christian D. hatte demnach sein Richteramt missbraucht, als er im April 2021 im Eilverfahren an zwei Schulen die Coronaschutzmaßnahmen kippte. (Az. 2 StR 54/24)

Textgröße ändern: